Dass im vergangenen Herbst in Berlin Wahlchaos wie in Obervolta herrschte, steht außer Zweifel. Eine unfähige Stadtregierung übernahm sich verwaltungstechnisch und legte eine Pleite ohne gleichen hin. Eigentlich müssen die Wahlen wiederholt werden – aber noch immer wird geprüft und geschaut.
Jetzt haben die Vertreter der Ampel-Regierung im Wahlprüfungsausschuss des Bundestags vorgeschlagen, die Wahlen in 400 Wahllokalen wiederholen zu lassen.
Doch was wie das Eingeständnis der eigenen Unfähigkeit klingt, wird von den Sozialdemokraten als Dienst am Bürger verkauft. Das Wahlrecht sei, so der SPD-Obmann im Wahlprüfungsausschusses, Johannes Fechner, in einer selten offenherzigen Bemerkung, die zentrale »Beteiligungsmöglichkeit der Bürger«.
Beteiligungsmöglichkeit?? – Wahlen sind die Grundlage der Demokratie und nicht einfach eine Möglichkeit der Bürgerbeteiligung, die Politiker den Bürgern gnädig zugestehen. Und deshalb sind die Wahlen in Berlin zu wiederholen!
Das Gesetz ist hier klar: Wenn die Unregelmäßigkeiten wahlentscheidend sind, muss wiederholt werden. In den meisten Fällen ist nur bekannt, dass es zu Unregelmäßigkeiten kam. Über das Ausmaß haben die Politiker das Tuch des Schweigens gelegt.
Dabei ist ebenfalls klar: In den allermeisten der 2.300 Berliner Wahllokalen konnten viele Wähler nicht wählen. Also sind die Wahlen in allen Wahllokalen zu wiederholen. Nicht nur in 400, sondern in allen Wahllokalen und für alle drei Wahlen. Schon weil »Die Linke« zwei ihrer Direktmandate für den Bundestag einbüßen könnte und dann endlich, endlich aus dem Bundestag verschwunden ist.
Aber Wahlen werden in Deutschland nur dann wiederholt, wenn der Kanzler eine Wiederholung anordnen lässt.


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