Ehemalige AfD-Abgeordnete des Bundestags soll nicht mehr Richterin sein

Berlin_ Unabhängigkeit der Justiz war Gestern

In Berlin zeigt der Rot-Rot-Grüne Senat was er vom grundgesetzlich garantierten Rechtsstaat hält: Nicht sehr viel.

Kritik der EU am Umgang der Polnischen Regierung mit der Justiz gehört zu den besonderen Machtdemonstrationen Brüssels gegen die unbotmäßige Polen. Der politische Druck, weil die Unabhängigkeit der Justiz nicht mehr gewährleistet sei, erinnert in Warschau jeden an sowjetische Zeiten, also die Zeit unter de facto russischer Besetzung.

Dabei sind die Verhältnisse im Rot-Rot-Grün regierten Berlin ungleich klarer und ganz sicher nicht besser. Zwar hat der Senat keine Verfassungsrichter zum Abendessen gebeten wie einstens Frau Merkel. Dafür bestimmt der Senat, wer Richter sein darf und wer nicht. Insbesondere aber glaubt der Senat, darüber bestimmen zu dürfen, wer wieder in sein Amt als Richter zurückkehren darf und wer nicht.

Der Hintergrund: Die Richterin am Landgericht und ehemalige Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann plant, nachdem sie den Wiedereinzug ins Parlament verfehlte, in ihre frühere Tätigkeit als Richterin zurückzukehren. Das Recht dazu steht ihr, wie jedem Abgeordneten, nach dem Abgeordnetengesetz § 6, 1 zu.

In seiner Begründung erklärt der Senat: »Die Richterin hat in der Vergangenheit über einen längeren Zeitraum wiederholt und öffentlich Menschen, die in Deutschland Schutz suchen, ausgegrenzt und wegen ihrer Herkunft herabgesetzt«. Weiter führte die zuständige Justizsenatorin Lena Kreck aus: »Durch ihre Äußerungen ist in der Öffentlichkeit der Eindruck entstanden, die Richterin werde künftig nicht unvoreingenommen Recht sprechen«.

Die damit offensichtlich politisch motivierte Entfernung der ehemaligen Bundestagsabgeordneten aus dem Richteramt verteidigte die Vertreterin der Linken ausgerechnet mit der Pflicht zur Verfassungstreue. Ein abenteuerlicher Spagat für das Mitglied einer Partei, die mehr als einmal bewiesen hat, dass ihr Grundgesetz und Unabhängigkeit der Justiz ein Dorn im Auge sind.

So auch im Fall von Frau Mahlsack-Winkemann. Sicher, die ehemalige Abgeordnete steht der Migrationspolitik der Regierung ablehnend gegenüber. Nur ist das weder verfassungswidrig noch strafrechtlich relevant.

Wenn nun der Senat Frau Mahlsack-Winkemann nicht mehr in ihr früheres Amt zurückkehren lassen will, dann verstößt er gleich zweimal gegen geltendes Recht: Einmal gegen das Abgeordnetengesetz und zum anderen gegen die grundgesetzlich garantierte Unabhängigkeit der Justiz. Tatsächlich wird nämlich jedem Richter, der die regierungsamtliche Migrationspolitik kritisiert bedeutet: Sie verlieren Amt und Würde, falls sie sich gegen die Machthaber stellen.

Damit aber ist Deutschland wieder da, wo es zwischen 1949 und 1989 schon einmal war: Im Unrechtsstaat DDR. Und Justizsenatorin Lena Kreck von der Linken dürfte das sicher gefallen.

Sven von Storch

Ihnen hat der Artikel gefallen?
Bitte unterstützen Sie mit einer Spende unsere unabhängige Berichterstattung.

PayPal

Add new comment

CAPTCHA
Enter the characters shown in the image.
This question is for testing whether or not you are a human visitor and to prevent automated spam submissions.