Verkaufsverbot für große Geschäfte verfassungswidrig

Bayern_ Verfassung wird nicht mehr durchgesetzt

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat Teile des Verkaufsverbots für Geschäfte für verfassungswidrig erklärt. Folgen hat die Entscheidung aber keine. - Ein Kommentar

Freie Welt

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das von der Landesregierung verhängte Verkaufsverbot für Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern für verfassungswidrig erklärt. In ihrer Begründung verwiesen die Richter auf den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes; den sehen sie wegen der Ungleichbehandlung größerer Läden als verletzt.

Nachdem sich Bund und Länder darauf verständigt hatten, dass Geschäfte mit einer Fläche von bis zu 800 Quadratmetern ab Montag wieder öffnen dürfen, wurde diese Regelung auch für Bayern verkündet. Ausnahmen werden für Buchläden, Fahrradgeschäfte und Autohäuser gemacht. Viele Einzelhändler hatten am Montag nach mehr als fünfwöchiger Pause wieder geöffnet. Lediglich Läden mit einer Verkaufsfläche von über 800 Quadratmeter mussten geschlossen bleiben.

Gegen die Regelungen hatte ein Einzelhändler einen Eilantrag eingebracht. Seine Warenhäusern in bester Lage überschreiten teilweise die Grenze von 800 Quadratmetern.

Ministerpräsident Söder legt diese Niederlage vor Gericht in seiner eigenen Weise aus, indem er betonte: »Also im Grunde genommen ist es eher eine Sicherheitsmaßnahme und bestätigt den umsichtigen Kurs gegenüber dem etwas lockereren Kurs des Bundes.« Das Gericht habe lediglich Präzisierungen der Verordnungen formuliert. »Die werden wir«, ergänzte Söder, »natürlich entsprechend umsetzen und auch vornehmen.«

Dass ein Ministerpräsident eigens betont, Regelungen, die im Widerspruch zur Verfassung stehen, zu ändern, klingt erst einmal seltsam – es sollte eigentlich das Selbstverständlichste sein in einem Rechtsstaat. Nur ist es das eben nicht mehr. Denn das Gericht setzte die verfassungswidrige Vorschrift unter Hinweis auf die Pandemienotlage »ausnahmsweise« nicht außer Kraft. Die Richter beließen es dabei, die Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz festzustellen.

Mit anderen Worten: Die Pandemienotlage sorgt dafür, dass das Grundgesetz nicht mehr durchgesetzt wird. Es wäre zu interessant zu erfahren, auf welchen Artikel der Verfassung sich die Richter bei dieser Entscheidung berufen.

Eigentlich sind die Grundsätze der deutschen Verfassung unverhandelbar und können nur eingeschränkt werden, wenn sie zu anderen Verfassungsgrundsätzen in Widerspruch stehen. Noch eigentlicher scheint das in Bayern aber anders zu sein. Dass es jetzt Unternehmer in der Corona-Krise ganz offen zuerst trifft, wirft ein sehr trübes Licht aus der Vergangenheit auf die Zukunft.

Sven von Storch

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