»Die erste Woche verbrachten wir in erster Linie damit, die Kneipen rund um die Uni kennenzulernen«

Annalena Baerbock_ Völkerrecht studiert und kennt das Grundgesetz nicht

Dass die Chefin der Grünen keine Juristin ist, steht fest. Aber auch das Grundgesetz scheint ihr nicht bekannt zu sein.

Noch immer weiß die Öffentlichkeit nur, dass die Kanzlerkandidatin der Grünen innerhalb von nur zwei Semestern an der London School of Economics eine Art Master in Völkerrecht machte. Sie kennt nicht den Inhalt der Masterarbeit. Sie weiß nicht, woher das Recht kam, dort zu studieren. Sie weiß ohnehin nicht viel darüber, was Baerbock weiß.

Was die Öffentlichkeit aber wissen könnte und auch wissen sollte: Frau Baerbock scheint das Grundgesetz nicht zu kennen oder zumindest an einer wichtigen Stelle falsch zu verstehen.

Was Wunder, wenn man sich anhört, was ein Kommilitone über die ersten Studienwoche Annalena Baerbocks berichtet. »Die erste Woche verbrachten wir in erster Linie damit, die Kneipen rund um die Uni kennenzulernen«. Über den Ablauf der Woche heißt es, »«dass wir uns Woche für Woche donnerstags ab 22 Uhr im ,Kaiserkeller‘ trafen, um bei dem immer selben Alternative-Rock-Mix das Wochenenden einzuläuten«. Wie gesagt: Donnerstags. Freitag gehörte dann wahrscheinlich der Zukunft.

Wer so studiert, verwechselt dann auch mal schnell das Staatsvolk mit seiner Partei. Denn genau mit diesem, ihrem eigenen Verständnis, erklärt Baerbock, warum es bei ihr nicht so schlimm sei, dass sie ihre Nebeneinkünfte der Bundestagsverwaltung nicht gemeldet habe. Das Geld,also Weihnachtsgeld und Corona-Bonus, sei ja, anders als bei anderen Abgeordneten, von ihrer Partei gezahlt worden.

Zur Erinnerung: Die Nebeneinkünfte sollen Abgeordnete öffentlich machen, damit ihre Abhängigkeit von bestimmten Interessengruppen für jeden, der es wissen will, sichtbar gemacht wird.

Ist es also ein Unterschied, ob Annalena Baerbock ihr Weihnachtsgeld von ihrer Partei oder, sagen wir einmal, von einem Markenhersteller erhält ? – Es scheint so und schien auch Baerbock so. Sie glaubt, sie vertrete im Bundestag ihre Partei.

Tut sie aber nicht. Die Abgeordneten des Bundestags »sind Vertreter des ganzen Volkes«. So steht es in Artikel 38 des Grundgesetzes. Und Nein: Nicht im Völkerrecht. Sie sind »an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen«. Die Abgeordneten sind also insbesondere unabhängig von ihrer Partei.

Das ändert sich, wenn sie von ihrer Partei Gelder erhalten. Und deshalb sind die Nebeneinkünfte von der Partei besonders interessant.

Dass Baerbock das nicht sieht, ist wohl ihrem politischen Selbstverständnis geschuldet. Sie glaubt entweder, sie säße für die Grünen im Parlament und nicht für das ganze Volk – ausdrücklich ganzes Volk, also auch für all die Rechten. Oder sie verwechselt das Volk mit ihrer Partei. Was sie zu einer lupenreinen Sozialistin macht. Mit anderen Worten: Sie wäre als erste Staatsratsvorsitzende eine ideale Besetzung gewesen.

Sven von Storch

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