Zähneknirschend muss der linkslastige, antisemitische Spiegel berichten, dass ein weiteres Amtsgericht die von Kanzlerin Merkel über deutsche Schulen verhängte Maskenpflicht verfassungswidrig sei. So was macht der regierungsamtliche, mediale Mainstream nicht gerne, denn damit wird einmal mehr das verfassungswidrige Vorgehen der Regierung Merkel und Scholz bestätigt.
Schlimmer: Das Amtsgericht im oberbayerischen Weilheim, das das Urteil fällte, ist schon das zweite Gericht. Erst vor wenigen Tagen hat das Amtsgericht Weimar für zwei Schulen die Maskenpflicht ausgesetzt.
Anders als der Richter in Weimar berief sich die Richterin in Weilheim nicht nur auf die Gefährdung des Kindeswohls, sondern zusätzlich auf das Grundgesetz, wenn es erklärt laut Tichys Einblick: »Die Anordnung der Maskenpflicht an Schulen gem. § 18 Abs. 2 der Bayerischen Infektionsschutzverordnung ist daher verfassungswidrig und damit nichtig.« Das Urteil selbst ist noch nicht öffentlich.
Allerdings beschränkte das Gericht die Wirkung des Urteils auf den konkreten Fall. Es wird also nicht der Schule verboten, die Maskenpflicht zu verhängen; lediglich die Kinder der klagenden Eltern sind von der Pflicht befreit. Weiter verbot das Gericht der Schule, die Kinder nach dem Urteil in irgendeiner Form zu isolieren. Damit wird einer möglichen Stigmatisierung vorgebeugt, die den Behörden in Bayern von dem Gericht offenbar zugetraut wird.
Die Landesregierung bestand im Nachgang des Urteil darauf, dass ihre Regelungen Bestand hätten. Die AfD im bayerischen Landtag forderte dagegen die Staatsregierung in München auf, die Verordnungen umgehend zu ändern, weil sich »längst als unsinnig und schädlich erwiesen« habe.


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