Regierung lehnt es ab, die Vernichtung von Daten zu verhindern

Afghanistan-Debakel_ Plant Merkel-Regime, Akten und Daten zu vernichten_

Um das Afghanistan-Debakel aufzuklären, soll ein Untersuchungsausschuss eingesetzt werden. Doch dem könnten die Akten und Daten fehlen beklagt ausgerechnet Annalena Baerbock.

Das Afghanistan-Debakel der Merkel-Regierung ist erst wenige Stunden vorüber, da beginnt schon die Vertuschung durch die Verantwortlichen. Jedenfalls wollen die Regierungsparteien einem Antrag nicht zustimmen, »umgehend ein Moratorium für die Löschung von Dateien, Vernichtung von Akten sowie anderer Datenträger zu erlassen beziehungsweise zu bekräftigen«, die das Thema Afghanistan betreffen.

Eigentlich ist die Vernichtung von Daten ohnehin nicht erlaubt. Allerdings stammen die entsprechenden Gesetze aus einer Zeit, als Daten nur auf Papier aufbewahrt wurden. Mail-Verkehr und andere digitale Kommunikationen sind davon nicht betroffen und die Gesetzeslücke haben diverse Regierungen und Regierungsmitglieder in den vergangenen Jahren weidlich genutzt, um missliebige Daten verschwinden zu lassen.

In den Untersuchungsausschüssen zur Maut oder zur Berateraffäre waren praktisch sämtliche Daten gelöscht. Keine SMS, keine Mail, ein als Beweismittel angefordertes Mobiltelefon von Ministerin Ursula von der Leyen, CDU, war komplett gelöscht worden.

Das Löschen von digitalen Daten gehört praktisch zur Amtsübergabe.

Ein Antrag, in dem ein explizites Lösch- und Schredderverbot enthalten ist und das »allen Mitarbeitern aller nachgeordneten Dienststellen in unmissverständlicher Weise schriftlich bekannt« gemacht werden soll – »möglichst gegen Eingangsbekenntnis« –, ist daher sicher nicht im Sinne der Regierung. Folgerichtig wiesen die Regierungsparteien diesen Antrag zurück. Sie wollen nicht wissen, welche Verantwortung Minister Maas, Ministerin Kramp-Karrenbauer, Kanzlerin Merkel und ihre EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen tragen.

Aus der CDU hieß es, man wäre mit dem »Schaufenstercharakter« des Antrags »nicht so glücklich«. Es gäbe genug Gesetze. Auch die SPD hat keinerlei Interesse an einer Aufklärung. »Es gibt klare gesetzliche Vorgaben, was die Aufbewahrung von Akten angeht«, erklärt ihr außenpolitischer Sprecher. Mit einem Moratorium würde man den Ressorts illegales Handeln unterstellen, was man nicht tun wolle. – Ein guter Witz: Der Dieb lehnt die Einschaltung der Polizei ab, weil mit ihm sonst unterstelle, er sei ein Dieb.

Dass der Antrag ausgerechnet von Annalena Baerbock, deren systematisches Ändern und Löschen ihres Lebenslaufs im Frühjahr medienwirksam öffentlich wurde, in den Bundestag eingebracht wurde, gibt dem Antrag eine besondere Note. Andererseits kennt sie sich mit dieser Art von Betrügereien durch Regierungen und Politiker sicherlich besser aus als die meisten Bürger. Manche würde diese Fähigkeit sogar für eine Qualifikation als Kanzlerin nennen - andere dagegen als das benennen, was es ist: Die Fähigkeit zu betrügen.

Sven von Storch

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