In Thüringen war gerade in einer demokratischen Wahl des Landtags nach einer demokratischen Wahl des Volkes ein neuer Ministerpräsident gewählt worden, da offenbarte Kanzlerin Angela Merkel, was sie von Demokratie hält: Nicht allzu viel. Mit einer Wendung, deren Bekanntheit sich mit »Gebt mir zehn Jahre Zeit und ihr werdet Deutschland nicht wiedererkennen!« oder »Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten!« messen kann, forderte die von Parlament und Wählern düpierte Kanzlerin: »Diese Wahl muss rückgängig gemacht werden!« – Gemeint war die Wahl eines Freidemokraten zum neuen Ministerpräsidenten des Freistaats Thüringen im Februar 2020.
Doch nicht ihr gestörtes Verhältnis zur Demokratie könnte Kanzlerin Merkel zum Verhängnis werden, sondern das im Grundgesetz verankerte Neutralitätsgebot. Das besagt unter anderem, dass Vertreter des Staates sich nicht in den politischen Wettbewerb der Parteien einmischen dürfen. Sie sind verpflichtet, sich neutral zu verhalten.
Dagegen hat die Kanzlerin verstoßen, als sie ihre Bemerkung während einer Pressekonferenz in Südafrika machte. Stünde Frau Merkel auf dem Boden des Grundgesetzes, hätte sie auf die Wahlen als Ausdruck des Wählerwillens verwiesen. Sie hätte das Ergebnis respektiert.
Hat sie aber nicht. Sie hat als Vertreterin der Bundesrepublik Deutschland ihre Meinung geäußert. Und das durfte sie nicht. Denn die Regierungsvertreter sind Diener des Staates und der Staat gehört nun einmal nicht den Parteien und ihren Vertretern, auch wenn die das immer mal wieder andersrum sehen.
Also hat die Alternative für Deutschland gegen Frau Merkel geklagt: Sie habe mit ihrer Äußerung gegen das Neutralitätsgebot verstoßen. Beim gestrigen ersten Verhandlungstag war Angela Merkel abwesend. Sie ließ sich durch Kanzleramtschef Helge Braun vertreten – ein in diesem durchaus passender Name. Er erklärte den Richtern, die mitreisenden Journalisten und vor allem die SPD hätten eine Positionierung gewollt. Und es sei um das internationale Ansehen der Bundesrepublik Deutschland gegangen. – Seltsam, dass das Ansehen Deutschlands steigt, wenn die Kanzlerin demokratische Grundprinzipien des Staates mit Füßen tritt.
Für den Kläger, die AfD, erklärte der Vize-Vorsitzende Stephan Brandner dagegen, »dass so ein Angriff, zumal bei einem offiziellen Staatsbesuch unter dem Logo Bundeskanzler/Bundeskanzlerin, nicht verfassungsgemäß ist und Frau Merkel damit gegen ihre Neutralitätspflicht verstoßen hat«. Die Äußerung »delegitimiere« die Landtagswahlen und das »in Ausübung ihres Amtes als Bundeskanzlerin«, ergänzte Parteichef Meuthen.
Im Vorfeld der Verhandlungen hatte die AfD die Unabhängigkeit der Verfassungsrichter auf dem Klageweg angezweifelt. Der Hintergrund: Merkel hatte vor einigen Tagen einige Verfassungsrichter zum Essen ins Kanzleramt eingeladen. Die Richter erklärten nun, durch eine solche Klage käme »ein Misstrauen gegenüber den Mitgliedern des Bundesverfassungsgerichts zum Ausdruck, das dem grundgesetzlich und einfachrechtlich vorausgesetzten Bild des Verfassungsrichters widerspricht«. Eine bemerkenswerte Verdrehung der Tatsachen: Weil im Grundgesetz die Unabhängigkeit der Richter gefordert wird, kann es eine Abhängigkeit nicht geben.
Wie die Richter entscheiden ist völlig offen. Sicher ist aber, dass die Entscheidung erst in einigen Monaten fällt. Nicht dass das Urteil in den Wahlkampf fällt und das Ergebnis verfälscht und Frau Merkel fordert, jemand müsse die Bundestagswahl rückgängig machen.


Add new comment