Rechtsstreit um Corona-Regeln

Behörden in Düsseldorf fordern von Bürgern 5 Meter Abstand zueinander zu halten

In Düsseldorf müssen die Bürger im Stadtgebiet fünf Meter Abstand halten. Aber nicht alle!

In Düsseldorf müssen die Bürger im gesamten Stadtgebiet fünf Meter Abstand halten und eine Maske tragen. Aber nicht alle. Denn einige haben geklagt und jetzt gewonnen.

In seiner Begründung führte das Gericht aus, dass aus dem Text der erlassenen Verfügung nicht eindeutig hervorgehe, wo und wann genau welche Personen der verhängten Maskenpflicht unterliegen. Zudem bestehen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Festlegung.

Geht es nämlich nach dem Willen der Düsseldorfer Verwaltung, müssen die Bürger fünf Meter voneinander Abstand halten. Und das im gesamten Stadtgebiet, berichtet RP-online. Dabei ist weder klar, wie das gehen soll, noch weiß jemand, woher das Maß stammt.

In Köln, wird gemunkelt, hätte man eine besondere Regelung verfügen wollen, die in Erinnerung an die Silvesternacht eine Armlänge als Abstand vorschlägt. Im Bundesland NRW selber gilt eine Verordnung, die 1,5 Meter als Abstand vorschreibt. In vielen Geschäften werden dagegen zwei Meter empfohlen.

Fünf Meter sprengen da deutlich den Rahmen. Welche Erkenntnisse zu der deutlichen Erweiterung der Abstands geführt haben, ist laut Gericht nicht ersichtlich. Also wurde die Verordnung gekippt.

Der Anwalt eines Klägers zeigt sich zufrieden mit der Entscheidung. Allerdings entbindet die Entscheidung des Gerichts nur die Kläger von der Pflicht, im Stadtgebiet eine Maske zu tragen. »Alle anderen Personen, die sich in Düsseldorf bewegen«, erklärte das Gericht, »müssen die Allgemeinverfügung beachten«. Sie halten fünf Meter Abstand. Oder es wird ein Bußgeld verhängt.

Sven von Storch

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