Zunächst dachte die Ex-Intendantin des Rundfunks Berlin-Brandenburg, RBB, sie käme mit dem freiwilligen Rücktritt vom Chef-Posten der ARD davon. Dann trat sie als RBB-Chefin zurück. Anschließend leitete die Berliner Generalstaatsanwaltschaft Ermittlungen gegen die 61-Jährige ein.
Da wirkt die Forderung nach »fristloser Entlassung«, die der Deutsche Journalistenverband laut Zeit ausgesprochen hat, noch verhältnismäßig harmlos – wäre damit nicht womöglich der Verlust der Pensionsansprüche verbunden. Die Vorwürfe kreisen um Schlesingers Dienstwagennutzung, Spesenabrechnungen und eine überteuerte Büroeinrichtung; eine Gehaltserhöhung um 16 Prozent auf dann 303.000 Euro im Jahr rundeten die Vorwürfe vorerst ab.
Vorerst! Denn nun taucht ein Vorwurf auf, der es in sich haben könnte.
Es heißt, in den Aufsichtsgremien des habe es geheime Absprachen gegeben, um die Kontrollmechanismen des Senders auszuhebeln. Gespräche wurden angeblich zum Teil nicht protokolliert, brisante Berichte weggeschlossen. Außerdem gab es im Vorfeld von Sitzungen der Kontrollgremien sogenannte Vorgespräche – entweder im Büro der Intendantin Schlesinger oder in Hotelräumen. Die Vorwürfe stammen von Business Insider und basieren auf Berichten von RBB-Mitarbeitern, die ungenannt bleiben wollen.
»Es fiel auf«, zitiert BI einen RBB-Manager, »dass bei diesen Gesprächen ein bis zwei Stunden vor Sitzungsbeginn kein Vertreter des Personalkörpers oder der Rechtsaufsicht dabei war«. Protokolle wurden ebenfalls keine geführt. Worum es bei den Gesprächen ging? – Nach internen Unterlagen um den Bau des Digitalen Medienhauses. Diese Vorgespräche haben über die Zeit sogar einen formalen Rahmen erhalten. Dort wurde vermutlich abgestimmt, welche Themen im Verwaltungsrat behandelt werden und welche nur in den Vorgesprächen.
Sollten diese geheimen Treffen von Schlesinger und Wolf organisiert worden sein, dann dürfte mit dem Ehemann von Frau Schlesinger als dritter Person die Anwendung von Paragraph 129 des Strafgesetzbuch unter Umständen erfüllt sein: Die Bildung einer kriminellen Vereinigung. Unter Absatz 2 heißt es:
»Eine Vereinigung ist ein auf längere Dauer angelegter, von einer Festlegung von Rollen der Mitglieder, der Kontinuität der Mitgliedschaft und der Ausprägung der Struktur unabhängiger organisierter Zusammenschluss von mehr als zwei Personen zur Verfolgung eines übergeordneten gemeinsamen Interesses.«
Voraussetzung der Anwendung von Paragraph 129 ist aber auch, dass die Straftaten mit einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren geahndet werden. Darüber lässt sich zur Zeit noch nichts sagen. Allerdings bietet das augenblickliche Tempo der Veröffentlichungen und Ereignisse Luft nach oben:
Die Leiterin der Intendanz, Verena Formen-Mohr, wurde mit sofortiger Wirkung freigestellt, berichtet die Berliner Zeitung. Der enge Vertraute von Schlesinger, Wolf-Dieter Wolf, hat seinen Rücktritt als RBB-Verwaltungsratschef und als Aufsichtsratschef bei der Sender-Werbetochter RBB Media bekannt gegeben; sein Mandat im Aufsichtsrat der Messe Berlin legte er ebenfalls nieder.


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