Was an jedem anderen Gericht disziplinarische Folgen hätte:

Verfassungsrichter dürfen ausgewählte Journalisten weiter mit Informationen füttern

Den Richtern am Bundesverfassungsgericht ist es weiterhin gestattet, bestimmten Journalisten Informationen früher als anderen zu übergeben.

Wie ich Dir, so Du mir. So oder so ähnlich müssen die Richter am Bundesverfassungsgericht denken, wenn sie bestimmten Journalisten den Text der Pressemitteilungen über Urteile früher zukommen lassen als anderen Journalisten und sogar den beteiligten Parteien – eine Praxis die der Tagesspiegel vor zwei Jahren aufgedeckt hatte.

Unter dem Titel ›Bundesverfassungsgericht verrät vorab seine Urteile‹ hatte das berliner Blatt berichtet, dass das Verfassungsgericht seit langem einem »kleinen Kreis ausgewählter Journalisten« »Informationen über seine Entscheidungen« mitteilt, »bevor die Urteile offiziell verkündet werden.« Selbst die Prozessbeteiligten werden erst später informiert. Das entspräche einer »langjährigen Übung«. Allerdings wusste weder die Öffentlichkeit etwas davon, noch gibt es eine ähnliche Praxis bei anderen Gerichten, wie der Bundesgerichtshof, BGH, und das Bundesverwaltungsgericht erklärten. Eine BGH-Sprecherin wörtlich: Diese Praxis »gibt es nicht und wird es auch nicht geben«. Auch der Deutsche Journalistenverband bezeichnete das Verfahren als »befremdlich und nicht mehr zeitgemäß«.

Gegen diese Praxis hatte die Alternative für Deutschland, AfD, nun beim Verwaltungsgericht Karlsruhe geklagt – und verloren, wie das Gericht Karlsruhe am Freitag mitteilte. Auch der Kompromissvorschlag der AfD, doch wenigstens die Prozessbeteiligten gleichzeitig zu informieren, wurde abgeschmettert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; eine Begründung steht noch aus.

Die AfD hatte in ihrer Klage darauf verwiesen, dass eine ähnliche Praxis »bei jedem anderen deutschen Gericht völlig undenkbar wäre« und »disziplinarrechtliche Konsequenzen für jeden normalen Richter hätte, der so etwas versuchen würde«. Die Vorinformation erlaube es ausgewählten Journalisten, die Prozessparteien bei Pressekonferenzen zu Urteilen »dumm aussehen« zu lassen, da sie über zusätzliche Zeit zur Einarbeitung in die Urteile haben.

Bei den Journalisten handelt es sich um Vollmitglieder der Justizpressekonferenz, eines laut AfD »Klüngelvereins« mit »öffentlich-rechtlicher Schlagseite«. Die Mitgliedschaft ist zwar rein formal jedem möglich, der schwerpunktmäßig über Rechtspolitik und die Arbeit der obersten Gerichte berichtet – allerdings muss der Antragsteller zwei Bürgen innerhalb der JPK benennen. Über die Aufnahme entscheidet dann der Vereinsvorstand.

Die Mitglieder rekrutieren sich etwa zur Hälfte aus Reporter der Zwangsgeldmedien. Die Vereinsvorsitzende Gigi Deppe von der ARD verweigerte eine Erklärung zu der seltsamen Informationspraxis mit dem Hinweis: Es sei ein »eherner Grundsatz« von Journalisten, nicht mit Dritten darüber zu sprechen, »wer uns wann welche Informationen gibt«. – Was ungefähr so ist, als würden Bankräuber sich aufs Bankgeheimnis berufen, wenn die Polizei wissen will, wie viel geraubt worden ist.

Überhaupt ist die Kritik an den Verfassungsrichtern nicht mehr zeitgemäß. Wenn die Regierung das Verfassungsgericht vorab bei einem gemütlichen Beisammensein im Kanzleramt über ihre Gesetzesvorhaben informiert, wie bei der Bundesnotbremse geschehen, dann sollten ausgewählte Journalisten umgekehrt ebenfalls in den Genuss von Informationen aus dem Bundesverfassungsgericht kommen.

Eine zeitgemäße Kritik würde allenfalls klagen, dass die Journalisten nicht ebenfalls, sozusagen um Gegenzug, beköstigt werden. Bei der Bewirtung ist noch Luft nach oben. Speisekarten mit dem Schriftzug »Bundesverfassungs-Gericht« sind denkbar; mit dem Plural als Option für die Zukunft.

Sven von Storch

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