Sieg für den Terror der Intimität

Transsexuellen beleidigt_ 24.000 Euro Strafe für _Lachnummer_

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat eine extreme Strafe für Kommentare eines Bloggers verhängt. Er hatte einen Transsexuellen "Lachnummer" genannt. - Ein Kommentar

Wer einen Eindruck davon bekommen will, wohin die Regenbogenbrücke führt, auf der wir an der Hand der Grünen angeblich in die Freiheit für Alle geführt werden, der sollte sich das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth gut durchlesen.

Nachdem ein Blogger zwei Frauen und ein Mitglied der Gruppe der Transsexuellen, das für die Grünen im Bayerischen Landtag sitzt, als "Lachnummern" bezeichnet hatte und schrieb, die könne man "auf ‚ne Kippenschachtel tun als Warnhinweis", setzte es eine Anzeige wegen Beleidigung, schreibt die Welt. Eine im heutigen Deutschland schon fast normale Sache.

In der ersten Instanz hatte das Amtsgericht in Hersbruck den Blogger zu einer Strafe von 40 Tagessätzen à 80 Euro verurteilt. Dagegen gingen beide Seite in Berufung. Die Verteidigung wollte einen Freispruch; der Staatsanwaltschaft war die Strafe von zusammen 3.200 Euro zu niedrig.

Nun bekam die Staatsanwaltschaft nicht nur Recht; die Strafe wurde auf drastische 24.000 Euro erhöht. Der Angeklagte habe sich, so das Gericht, herablassend über das Aussehen der transsexuellen Abgeordneten Ganserer und zwei Frauen geäußert.

Ganserer sitzt seit 2013 im bayerischen Landtag und bezeichnet sich seit November 2018 öffentlich als transsexuell. Ganserer bezeichnete das Urteil als einen Sieg für Demokratie und Menschenwürde. "Wir Menschen sind alle unterschiedlich, aber an Würde gleich. Transfeindliche Herabwürdigung ist keine Meinung und das Internet auch kein rechtsfreier Raum".

Mit anderen Worten: Es ist nach Ansicht eines Mitglieds der Grünen ein Sieg für die Demokratie, wenn Meinungsäußerungen zum Aussehen einer Person jetzt unter Strafe gestellt werden können. Was das heißt, kann man sich denken. Wer in Zukunft auf die mitunter absurde Kleidung von Frau Roth hinweist oder auf die zusammengekniffenen Augen der Frau Baerbock, läuft Gefahr, dass gegen ihn wegen Beleidigung ein Verfahren beginnt. Und wenn er Pech hat, kostet es ein Vermögen und vorbestraft ist er auch.

Dabei sollten auch Richter an Deutschen Gerichten wissen: Über Geschmack kann man streiten. Und wenn man das Aussehen einer Frau oder auch eines Mannes geschmacklich bewertet, dann kann auch einmal das Wort "Lachnummer" fallen. Und noch etwas sollten die Richter beachten: Eine Beleidigung liegt erst vor, wenn eine Person gezielt nur herabgesetzt werden soll. Fällt eine spitze Bemerkung in einem passenden Kontext, dann ist so ziemlich alles erlaubt. Geht es also darum, das Äußerliche eines Zeitgenossen zu bewerten, sind Hinweise auf die Übergewichtigkeit durchaus plaziert.

Aber das soll sich ändern, ginge es nach den Grünen. Demnächst werden Hinweise auf das Aussehen eines Mannes, der sich als Frau fühlt, dann wohl mit Gefängnis bestraft. Gut vorstellbar, dass irgendwann dieser neue geschlechtswechselnde Mensch von Linken und Grünen zur Norm erklärt wird und dann zum Gegenschlag ausgeholt wird: Mann und Frau werden dann zur Lachnummer degradiert. Eine Haltung, die in links-grünen Kreisen durchaus üblich ist und das schon seit dem Beginn der Frauenbewegung. Erinnert sei an die Heschna, die Heteroschnalle. Nur wurde völlig zu Recht niemals jemand dafür verurteilt.

Nein, das Urteil ist kein Sieg für die Menschenwürde und schon gar nicht für die Demokratie, denn mit Demokratie hat es herzlich wenig zu tun, dass jemand, der die wahrscheinliche Mehrheitsmeinung zum Ausdruck gebracht hat, eine Strafe über 24.000 Euro erhält. Es ist eine Niederlage für die Freiheit, in diesem Fall für die Freiheit der Meinung und ein Sieg für den Terror der Intimität.

Hoffen wir, dass die Richter der nächsten Instanz das Urteil kassieren. Nicht nur im Interesse des verurteilten  Bloggers. Sondern auch im Interesse der Deutschen Gerichte. Denn eine Lachnummer reicht.

Sven von Storch

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