Medizinerin: Nebenwirkungen der Impfungen werden vielfach nicht gemeldet

Impfung mit Todesfolge –Doch die Meldung bleibt aus!

Nach Aussage einer Medizinerin werden die Nebenwirkungen der Corona-Impfungen ungenügend erfasst.

Die Berliner Opernsängerin Bettina Ranch hatte Glück im Unglück. Nach ihrer Impfung gegen Corona leidet sie unter schweren Nebenwirkungen und musste alle Auftritte absagen. Die Diagnose: Eine leichte Gesichtslähmung sowie Ataxie, eine Störung der Bewegungskoordination. Die Sängerin ist in medizinischer Behandlung.

Anders als in vielen möglicherweise weiteren Fällen wurde ihr Fall jedoch publik. Sie konnte öffentlich schwer Vorwürfe gegen einen der sie behandelnden Ärzte erheben und die Öffentlichkeit hörte ihr zu. Der Vorwurf: Der Arzt habe die Nebenwirkungen nicht an das Gesundheitsamt oder eine andere zuständige Stelle wie das Paul-Ehrlich-Institut gemeldet.

Eigentlich ist das eine Ungeheuerlichkeit, wenn man bedenkt, dass 60 Prozent der Bevölkerung mittlerweile geimpft sind. Wie viele Fälle ähnlich heftiger Nebenwirkungen sind noch in den Mühlen der Verwaltung verschwunden ? – Schwer zu sagen. Dass der Fall Ranch nicht der einzige ist, darf aber als sicher gelten. Denn mittlerweile berichtet die Berliner Zeitung, dass sich bei ihr Dr. med. Antje Greve gemeldet habe.

Die ärztliche Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes Karlsruhe schreibt:

»Als ärztliche Mitarbeiterin eines Gesundheitsamtes wundert mich die Schilderung von Frau Ranch nicht. Leider halten sich manche Ärzte nicht an die Meldepflicht nach Paragraph 6 (1) Satz 3 IfSG, demnach jede über das übliche Ausmaß gehende Impfreaktion an das Gesundheitsamt zu melden ist. Dieses gibt die Daten an das Paul-Ehrlich-Institut weiter.«

Diese Aussage wirft ein bezeichnendes Licht auf die Ärzte. Während ein Bürger für das Nichtmelden einer ansteckenden Krankheit wie etwa Corona mit massiven Strafen rechnen muss, scheint die Meldepflicht bei den Ärzten recht lässig gehandhabt zu werden. Doch auch die Kontrollen durch die zuständigen Stellen sind praktisch nicht existent. Die Medizinerin weiter in ihrem Schreiben:

»Wenn das Gesundheitsamt von nicht gemeldeten Impfkomplikationen erfährt (zum Beispiel aus dem Umfeld von Mitarbeiter*innen) geht es dem nicht nach, sondern unterstellt, dass der behandelnde Arzt dies schon dem Paul-Ehrlich Institut oder dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte oder der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft gemeldet hat.«

Das Ganze hat System! Denn anders als sich der Bürger das womöglich denkt, gibt es sehr viele Meldewege nach oben. Vielleicht denkt der ein oder andere sogar, die vielen Wege sind besser. Das täuscht.

»Die vielen Meldemöglichkeiten bringen das Problem mit sich, dass überhaupt keine Kontrolle besteht, ob eine Impfkomplikation überhaupt irgendwohin gemeldet wurde. Es müsste eine einzige Meldestelle geben, beziehungsweise die Einhaltung der Meldepflicht an das Gesundheitsamt konsequent überwacht werden.«

Interessant wird es, wenn nun noch bedacht wird, dass die vermeintlich niedrige Zahl gemeldeter Fälle von Nebenwirkungen als Argument herhalten muss, wenn ein Zusammenhang zwischen der Impfung nachgewiesen worden ist. Noch einmal die Medizinerin:

»Eine schlechte Meldemoral bezüglich Tod nach Corona-Impfung lassen auch die Ergebnisse der Obduktionen in der Uni-Pathologie Heidelberg vermuten. Darüber wurde unter anderem in der Online-Version des Deutschen Ärzteblatts Anfang August berichtet. Der Chefpathologe Professor Schirmacher fand bei ungewöhnlich vielen, kurz nach Impfung Verstorbenen Hinweise auf einen ursächlichen Zusammenhang mit der Corona-Impfung. Dies wurde von Prof. Mertens in Frage gestellt, da ja eine Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz bestehe.«

So dreht man sich im Kreis der Begründung – ein wahrhafter Teufelskreis. Dabei ist die Wahrheit ganz einfach. »Aber eine Meldepflicht«, ergänzt die Medizinerin, »bedeutet nicht, dass auch gemeldet wird.« Sie gehe ganz im Gegenteil davon aus, dass viele Fälle nicht gemeldet werden. Es bestehe eine »erheblichen Untererfassung von Impfkomplikationen, inklusive Todesfolge, nach Impfung aus.« Dann resümiert sie: »Bei deutlich sinkenden Todeszahlen durch Covid nähern sich die Todesraten von Covid-Toten und Impftoten weiter an und es wäre fatal, wenn eines Tages Gleichstand oder ein Überhang von Impftoten herrschte, ohne dass diese Tatsache anhand der Untererfassung überhaupt bemerkt würde.«

Der Grund für den entweder grob fahrlässigen oder bewußt fälschenden Umgang der Behörden mit den Daten könnte entweder sein, dass die Politik am Regieren mit Notstandsgesetzen Gefallen gefunden hat – oder man fürchtet Schadenersatz. Denn der steht nach dem sogenannten Infektionsschutzgesetz nach einem über sechs Monate anhaltenden Schaden den Geschädigten zu. Warum also sollte dieser Staat ein Interesse haben, Impfschäden zu melden.

Sven von Storch

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