'Omasau'–Lied darf nicht folgenlos bleiben

H.-G. Maaßen_ Intendanten und Chefredakteure zur Verantwortung ziehen

Der ehemalige Chef des Verfassungsschutzes äußert sich deutlich: Eine Entschuldigung der Öffentlich-Rechtlichen für ihre Verfehlungen reicht nicht mehr aus.

Der ehemalige Chef des Verfassungsschutzes hat sich per Twitter zu dem Skandal um das von Kindern vorgetragene Schmählied auf die ältere Generation geäußert. In seinem Tweet heißt es: »Es geht nicht um Entschuldigung. Das ist keine moralische Frage. Sondern eine rechtliche. Wann werden diese Damen und Herren Intendanten und Chefredakteure der ÖRR für diese Verfehlungen zur Verantwortung gezogen? So einen ÖRR brauchen wir nicht! (hgm)«

Das sind deutliche Worte. Und es ist eine wichtige Verschiebung der Aufmerksamkeit, weg von der moralische Ebene und hin zu einer rechtlichen Auseinandersetzung über die Arbeit des Senders. Denn während es den Machern der Öffentlich-Rechtlichen bei jeder Verfehlung immer gelang, die Auseinandersetzung mittels einer Entschuldigung auf die moralische Ebene zu verschieben, wird es im juristischen Terrain für sie ernst.

Eine Entschuldigung ist, insbesondere wenn sie wiederholt vorgebracht wird, ein moralisches Werkzeug der Rhetorik. Schon weil es eigentlich unmöglich ist, sich zu entschuldigen, sondern der Täter immer nur um Entschuldigung bittet. Dieser Bitte kommen die Verletzten entweder nach – oder nicht. Alles andere ist eine Selbstfreisprechung der Täter. Doch in genau diese Kategorie gehört die Entschuldigung, mit der der Chef des Westdeutschen Rundfunk meinte, den Skandal erledigt zu haben. Schon weil er sie in einem Atemzug mit der angeblich lebensgefährlichen Bedrohung seiner Mitarbeiter aussprach. – Ein durchschaubares Manöver des Intendanten Tom Buhrow. Denn kurz darauf warfen die Staatsmedien ihre Propagandamaschine neuerlich an, um auf die Gefahr zu verweisen, in der ihre Mitarbeiter sich plötzlich befinden.

Verantwortung spielt in einer anderen Liga. Ja, es ist ein anderes Spiel. Denn der Verantwortliche stellt sich nicht einfach nur mit einem lockeren Spruch vor seine Untergebenen hin, sondern er übernimmt die Verantwortung für das, was jene taten. In den meisten Fällen tritt er zurück. Dabei spielt es keinerlei Rolle, ob er von den Untaten seiner Mitarbeiter gewusst hat oder nicht. Hat er davon gewusst, muss er gehen. Hat er es nicht gewusst, dann hat er seinen Laden ganz offenbar nicht im Griff und muss ebenfalls gehen.

Das Schmählied auf die Alten dürfte wohl mindestens eine Beleidigung sein – aber es könnte auch den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen. Die Bewertung ist zwar letztendlich Sache eines Gerichts. Aber alle, die jetzt sofort rufen, »Umweltsau« sei eigentlich harmlos, sollten sich fragen, wie der WDR auf ein Lied mit dem Text »Jeder Migrant ist eine Umweltsau« reagiert haben würde, vorgetragen von einem Kinderchor der AfD unter der Leitung von Alexander Gauland. Einen Hinweis auf Satire hätte die Medienmacher aus Köln mit Spott, eine Entschuldigung mit Hohngelächter quittiert.

Jemanden als »Umweltsau« zu bezeichnen, ist nicht harmlos. Der Liedtext ist eine Beleidigung aller älteren Menschen. Und da er gleichsam die Unterschrift des WDR trägt, hat der WDR gegen Gesetze verstoßen. Nach §25 des sogenannten WDR-Gesetzes hat der Intendant »dafür zu sorgen, daß das Programm den gesetzlichen Vorschriften entspricht.« Verstößt es, wie im Fall des Schmähliedes gegen die Alten, dagegen, rettet ihn keine Entschuldigung mehr – er, das heißt Herr Buhrow, hat zu gehen.

Sven von Storch

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