›Alle reden vom Plagiat, wir sagen, was es ist.‹ So könnte man beginnen und sofort stellt sich die Frage: Gab es nicht einmal einen Slogan der Bahn, der ähnlich klang: ›Alle reden vom Wetter. Wir nicht.‹ Ist der erste Satz also ein Plagiat?
Die erste Quelle für die Erklärung, was ein Plagiat eigentlich ist, dürfte ein Plagiatsjäger sein. Und da bietet sich Dr. Stefan Weber umgehend an, schließlich ist er es, der Baerbock den Ärger eingebrockt hat. Er ist vom Fach. Und da er vor allem in Österreich forscht, zitiert er aus dem Universitätsgesetz den Paragraph 51, Absatz 2, Zeile 31, in der es heißt:
»Ein Plagiat liegt jedenfalls dann vor, wenn Texte, Inhalte oder Ideen übernommen und als eigene ausgegeben werden. Dies umfasst insbesondere die Aneignung und Verwendung von Textpassagen, Theorien, Hypothesen, Erkenntnissen oder Daten durch direkte, paraphrasierte oder übersetzte Übernahme ohne entsprechende Kenntlichmachung und Zitierung der Quelle und der Urheberin oder des Urhebers.«
Der erste Satz ist klar: Wer eine Passage aus einem anderen Text übernimmt und als seine ausgibt, der begeht ein Plagiat – er ist ein plagiaire, ein Dieb, der geistiges Eigentum stiehlt. Allerdings ist auch die Übernahme von Inhalten und Ideen ein Diebstahl geistigen Eigentums.
Doch was einfach scheint, wird schwierig, wenns in die Details geht. Das beginnt mit der Länge des Textes. Ist ein einzelnes Wort schon ein Plagiat ? – Das hängt vom Wort ab. Neologismen sind geradezu prädestiniert. ›Journaille‹ etwa, oder ›Gutmensch‹. Leider ist unbekannt, wer die Worte geprägt hat. Und wer einen Buchtitel ›Der Wille zur Macht‹ als seinen ausgibt, sieht einfach schlecht aus. Mit ›Der Wille zum Glück‹ könnte es dagegen unter Umständen klappen. Oder sagen wir lieber: Es hätte früher geklappt, als es das Internet mit seinen Suchmaschinen nicht gab.
Generell gilt: Die Länge des Textes spielt keine Rolle. Es geht zuerst um den Inhalt, um eine Idee. Dabei muss die Idee durchaus nicht urheberrechtlich geschützt sein. Nicht jedes Plagiat ist eine Verletzung von Urheberrechten. Einen nicht urheberrechtlich geschützten Text kann ein Autor übernehmen und muss dabei nicht einmal die Quelle angeben. Vor Gericht kommt er dann nicht. Allerdings bleibt sein Text ein Plagiat. Diebstahl geistigen Eigentums ist also durchaus nicht juristisch gemeint.
Anders gesagt: Ein Plagiat beschreibt ein Vergehen moralischer Art. Nicht zufällig heißt es, ›sich mit fremden Federn schmücken‹. Wer von andren Texte kopiert, macht etwas, was man eben nicht macht.
Und was ist ein Inhalt, was eine Idee, die kopiert worden ist ? – Texte kann man vergleichen. Wurde wortgleich kopiert, ist die Sache schnell klar. Aber Idee und Inhalt sind schwerlich fassbar. Stefan Weber verweist auf Urteile und spricht davon, »dass die Plagiate ›werkprägend‹ sein müssen« – verschiebt damit aber nur die Frage. Nun heißt es: Was bedeutet werkprägend ? Wirklich schlauer ist man dann auch nicht. Inhalte und Ideen sind eben schwer definierbar. Hier dürfte nur eine Prüfung des Einzelfalls helfen.
Für den Fall Baerbock ist die Sache somit aber einfach. Denn in ihrem Buch ›Jetzt‹ werden als Plagiat nicht Inhalte oder Ideen genannt, sondern im wesentlichen Textpassagen aus ihrem Buch, die sich wortgleich oder zumindest überwiegend wortgleich in anderen Texten auffinden lassen. In diesen Fällen handelt es sich ausnahmslos um einen Diebstahl geistigen Eigentum, der sich nicht gehört. Das Buch ›Jetzt‹ enthält Diebesgut und ist somit in Ausschnitten ein Plagiat.
Schwieriger wird es bei der Passage: »Wer immer nur von der Gegenwart aus denkt, verharrt in der Kurzfristigkeit und verliert an strategischer Tiefe«, die laut Stafan Weber ein Vorbild in dem Satz »Wer ständig in Krisen denkt, verharrt in der Kurzfristigkeit und verliert an strategischer Tiefe«, den die Forscherin Florence Gaub, die sich mit sicherheitspolitischen Fragen beschäftigt, formuliert hat. Hat, wer ›Krisen‹ durch ›Gegenwart‹, einen Plural durch Singular ersetzt, eine neue Idee ins Spiel gebracht, die die vollständige sprachrhythmische und teilweise inhaltliche Kopie des Satzes ungeschehen macht ? – Wohl kaum. Es ist und bleibt ein Plagiat.
Ob auch Urheberrechte verletzt worden sind, tut dabei nichts zur Sache – auch wenn die Grünen das zur Ablenkung immer wieder behaupten. Indem sie unterstellen, Baerbock würde ein strafbarer Delikt vorgeworfen, stellen sie einen Pappkameraden auf, den sie anschließend demontieren, um recht zu behalten. Am Ende soll das Publikum denken: Stimmt, Annalena Baerbock hat eigentlich gar nichts böses getan.
Dieser rhetorische Trick ist uralt. Er wird häufig verwendet und ist oftmals erfolgreich. Nur ein Plagiat, ein Plagiat ist er nicht.


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