Am Donnerstag letzter Woche wurde in Chemnitz im Prozess um den tödlichen Messerangriff auf Daniel H. das Urteil gesprochen. Der Angeklagte Syrer Alaa S. wurde zu neuneinhalb Jahren Haft wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verurteilt.
Der Syrer soll der Anklage zufolge am 26.August 2018 am Rande des Chemnitzer Stadtfests gemeinsam mit einem flüchtigen Tatverdächtigen den 35-jährigen Daniel H. erstochen und einen weiteren Mann schwer verletzt haben. Der Mord hatte deutschlandweit Aufmerksamkeit erregt, weil es in der Folge des Mordes in der Stadt zu rassistisch motivierten Übergriffen gekommen sein soll.
Die Staatsanwaltschaft hatte für den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung gefordert. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Der Syrer hatte sich während des Prozesses nicht zu den Tatvorwürfen geäußert und erst sehr spät in einem ZDF-Interview plötzlich seine Unschuld beteuert.
Unmittelbar nach der Verurteilung legten die Verteidiger des Angeklagten Rechtsmittel ein. Damit ist das Urteil zunächst nicht rechtskräftig.
Interesssant ist die Reaktion der Anwälte des Syrers. Anwalt Frank Wilhelm Drücke bezeichnete das Urteil nicht nur schlicht als "falsch". Seine Kollegin sagte, das sei ein "trauriger Tag für den Rechtsstaat". Sie ergänzte: "Das Urteil stand schon am ersten Tag fest." Das Gericht sei von den politischen Verhältnissen in Chemnitz nicht unbeeinflusst gewesen.
Weiter sagte die Anwältin laut t-online: "Ich bin auch davon überzeugt, wenn dieses Verfahren bei einem anderen Gericht stattgefunden hätte, wie zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen, Hamburg oder wo auch immer, in einem anderen Bundesland, in einer anderen Stadt, dass es niemals zu einer Verurteilung gekommen wäre". Mit anderen Worten: Die Anwältin unterstellt, dass die Gerichte in Sachsen anders entscheiden als zum Beispiel in Hamburg. Folgerichtig hatte die Anwältin den Prozess in ein anderes Bundesland verlegen wollen. Das hatte der Bundesgerichtshof abgelehnt.
Die Kommentare der Anwälte werfen ein bizarres Licht auf die Welt der Verteidigung. Offenbar scheint für sie der Rechtsstaat in Sachsen nicht mehr zu existieren, weil ein syrischer Messerstecher verurteilt wird. Mit der Forderung, den Prozesse zu verlegen, wollen die Anwälte nun genau das erreichen, was sie der Staatsanwaltschaft vorwerfen: Den Prozess in einer Umgebung stattfinden zu lassen, die für den Syrer voreingenommen ist.


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