Angeklagt, weil er die Wahrheit polemisch sagte

Anklage wegen Volksverhetzung abgeschmettert – Kutschera freigesprochen

Der Biologe Dr. Kutschera hatte Homosexuelle als »a-sexuelle Erotikvereinigungen« bezeichnet und wurde verklagt. Jetzt wurde er endgültig freigesprochen. – Ein Kommentar

Die Äußerungen des Evolutionsbiologen Dr. Ulrich Kutschera galten als Skandal. Im Jahr 2017 hatte er im Gespräch mit dem Internetportal kath.net zur Frage »Ehe für alle« über homosexuelle Beziehungen gesagt, sie wären eine »a-sexuelle Erotikvereinigungen«. Weiter hatte der Biologe im Zusammenhang mit dem Adoptionsrecht für Homosexuelle vor einem möglichen »Horror-Kinderschänder-Szenario« gewarnt. Die »widernatürliche Früh-Sexualisierung« nannte Kutschera »geistige Vergewaltigung Schutzbefohlener« und Kinder lesbischer Paare, die mittels künstlicher Befruchtung gezeugt wurden, »bemitleidenswerte Befruchtungsprodukte«. – Anschließend hagelte es Klagen von Personen, die sich angesprochen fühlten von den Bemerkungen.

Während Kutschera in der ersten Instanz noch zu 6.000 Euro Strafe verurteilt worden war, hatte ihn schon das Landgericht Kassel freigesprochen. Diesem Urteil folgte nun auch das Oberlandesgericht in Frankfurt und sprach den ehemaligen Professor vom Vorwurf der Volksverhetzung frei. Seine Äußerungen seien vom im Grundgesetz verankerten Recht auf freie Meinung gedeckt. Die Richter gestanden ein, dass es sich um teilweise überspitzte und polemische Aussagen handelte. Damit aber wären sie nicht strafbar. Die Revision der Staatsanwaltschaft ist somit kläglich gescheitert.

Dieser Sieg von Meinungsfreiheit und Vernunft über eine zunehmend dogmatische Politik diverser Lobbyisten von Homosexuellen darf gefeiert werden. Allerdings nicht ohne den Hinweis, dass nicht die Bemerkungen von Professor Kutschera der Skandal waren, sondern allein die Anklagen einer politisch motivierten Staatsanwaltschaft. Wer wissenschaftlich Selbstverständliches sagt und auf die Bedrohung von Kindern warnt, darf nicht dem Vorwurf der Beleidigung, der üblen Nachrede oder der Volksverhetzung ausgesetzt werden. Im Gegenteil: Gerade die Warnungen sind die Pflicht eines jeden.

Von Bedeutung für mögliche weitere Verfahren, ist die Begründung des Gerichts. Um nämlich jemanden wegen Volksverhetzung verurteilen zu können, muss eine Gruppe von Personen eindeutig identifiziert werden können. Das wäre aber bei Schwulen und Lesben schwer möglich, so das Gericht. Mit der Bezeichnung »lesbische Frauen« oder »homosexuelle Männer« werde eine »unüberschaubare Gruppe« angesprochen und damit eine persönliche Betroffenheit nicht gegeben.

Die Entscheidung des Gerichts kann nicht angefochten werden.

Sven von Storch

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