[Siehe hierzu den Blog-Beitrag von Vera Lengsfeld auf Freie Welt]
Die Antifa hat die Gräber der Großeltern und Eltern von Vera Lengsfeld beschmiert. Damit ist der Tatbestand »Störung der Totenruhe« erfüllt, der in besonders schweren Fällen nach § 168 mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden kann.
An Gräbern vergreift man sich nicht, denn die Toten sind wehrlos. Also verdienen sie unseren Schutz. Dieser postmortale Persönlichkeitsschutz leitet sich ab aus der Menschenwürde nach Artikel 1 Absatz 1 der Deutschen Verfassung.
Davon wissen die Täter der Antifa so wenig wie über das Leben und Wirken der dort bestatteten Toten. Doch während sich das Unwissen über die Eltern und Großeltern von Vera Lengsfeld aus der Unwissenheit der Täter ableitet, ist das Wissen darüber, dass man Gräber nicht schändet, Teil eines selbstverständlichen, moralischen Wissens, vergleichbar dem Wissen, dass man Kinder nicht tötet.
Aber auch davon weiß die Antifa nichts. Und daher ist ihre Tat nicht irgendeine. Sie ist eine Untat von besonderer Bösartigkeit und gehört in die Reihe der Überfälle und extremen Gewalttaten, wie sie in Berlin und Leipzig mittlerweile beinahe zur Tagesordnung gehören.
Trotzdem wird die Antifa nach wie vor unterschätzt. Sie profitiert von dem immer noch herrschenden Urteil, der linke Faschismus wäre am Ende eben doch nicht so schlimm wie der rechte. Das haben die links-liberalen Medien in vielen Jahrzehnten erfolgreich erreicht: Die Bösartigkeit linker Gewalttäter immer ein klein wenig kleiner erscheinen zu lassen, als die ihrer rechten politischen Gegner.
Es ist Zeit, aus diesem falschen Traum zu erwachen. Die Grabschändungen rücken den wahren Charakter der Antifa in grelles Licht und zeigen: Die Antifa ist nicht infantil. Sie ist kein Verein politisch Verführter. Und sie ist kein Klub dummer Kerls. – Sie ist das Sammelbecken niederer Dämonen, die mittels untoter linker Ideologien ihr Unwesen unter den Lebenden treiben.
[Siehe hierzu den Blog-Beitrag von Vera Lengsfeld auf Freie Welt]


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