Bisher hat sich der Berliner Innensenator Andreas Geisel, SPD, immer für das Versammlungsrecht eingesetzt. Das in Artikel 8 der deutschen Verfassung garantierte Recht, sich zu versammeln, war ihm so wichtig, dass er seit Jahren antisemitische Araber über den Berliner Kurfürstendamm marschieren ließ; von den ungezählten links-faschistischen Demonstrationen gar nicht zu reden; was bei einer Rot-Grün-Blutroten Koalition, der Geisel angehört, auch nicht verwundert.
Doch gestern hat die Senatsverwaltung sämtliche Versammlungen gegen die Corona-Maßnahmen der Regierung mit Hinweis auf den Infektionsschutz verboten. Und als wäre das nicht genug, legt der Sozialdemokrat Geisel auf der Internetseite seiner Behörde mit einer Erklärung nach.
Zunächst gibt er sich noch leidlich sachlich, indem er auf Verstöße gegen die Auflagen der Behörden verweist, wie es sie bei der letzten großen Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen in Berlin angeblich gab. Die Anmelder hätten, so Geisel, »ganz bewusst die Regeln gebrochen, die sie vorher in Gesprächen mit der Polizei akzeptiert hatten – dazu gehörten das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und das Einhalten des 1,5-Meter-Abstands. Ein solches Verhalten ist nicht akzeptabel. Der Staat lässt sich nicht an der Nase herumführen.« Schön zu hören von einem Senator, der sich von Linksfaschisten und Islamisten regelmäßig an der Nase herumführen lässt.
Doch dann wird Andreas Geisel deutlich. Und er wird politisch. »Ich bin nicht bereit«, schreibt er, »ein zweites Mal hinzunehmen, dass Berlin als Bühne für Corona-Leugner, Reichsbürger und Rechtsextremisten missbraucht wird. Ich erwarte eine klare Abgrenzung aller Demokratinnen und Demokraten gegenüber denjenigen, die unter dem Deckmantel der Versammlungs- und Meinungsfreiheit unser System verächtlich machen.«
Selten wurde der autokratische Geist dieser linksradikalen Regierung deutlicher in Worte gefasst als in diesen zwei Sätzen.
Zweimal beginnt der Senator in der Ich-Form, so dass der Leser im nächsten Absatz nicht weiß, welche Wir-Form gemeint ist, wenn Geisel schreibt: »Wir dürfen nicht zulassen, dass Berlin zu einem großen Campingplatz für vermeintliche Querdenker und Verschwörungsideologen gemacht wird.« – Die einfache Mehrzahl oder die eines autokratischen Herrschers.
Zweimal nennt Geisel seine politischen Gegner beim Namen und erklärt, dass er diesen politischen Gegnern – Reichsbürger und Rechtsextremisten – die verfassungsmäßigen Rechte auf Versammlung verwehre.
Kennt dieser Senator eigentlich die deutsche Verfassung ? – In Artikel 8, Absatz 1, heißt es unmissverständlich: »Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.« Und ja, in Absatz 2 wird eingeschränkt: »Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.«
Eine solche Beschränkung braucht einen Grund und einen guten. Der Infektionsschutz wäre ein Beispiel. Aber nie und nimmer kann die politische Haltung der Demonstranten als Begründung herhalten, denn sonst verstößt die verbietende Behörde gegen Artikel 3 der Verfassung: »Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.« Gegen genau diesen Artikel hat Andreas Geisel, SPD, mit seiner Erklärung verstoßen.
Für Geisel sind nicht alle gleich. Linksfaschisten der Antifa und arabischen Antisemiten der Quds-Demonstrationen hat der Sozialdemokrat seit Jahren das Demonstrieren mit dem Hinweis auf deren verfassungsmäßige Rechte erlaubt. Jetzt ahnt man den Grund: Diesen Gruppen gehören, bewußt oder unbewußt, schon seit langem die Sympathien dieses Senators.


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