In den frühen Morgenstunden hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bekanntgegeben, dass das vom Senat verfügte Verbot der für heute geplanten Kundgebungen gegen die Corona-Politik der Regierung nicht rechtens ist. Damit wurde das Urteil der ersten Instanz vom Freitag bestätigt. Das Verbot ist außer Kraft gesetzt; die Kundgebungen können stattfinden.
Zur Überraschung vieler Beobachter war die Senatsbehörde unter Innensenator Andreas Geisel, heute SPD, ehemals SED, nach der juristischen Niederlage vor dem Verwaltungsgericht in die zweite Instanz gezogen, um zwei Eilbeschlüsse der Vorinstanz aufheben zu lassen. Die Beschlüsse vom Freitag waren sehr deutlich gegen den Senator ausgefallen, so dass mit einer Bestätigung zu rechnen war.
Das Verwaltungsgericht Berlin hatte festgestellt: Für ein Verbot liegen keine Voraussetzungen vor. Eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit lasse sich weder aus dem Verlauf der Demo am 1. August noch aus der kritischen Haltung der Teilnehmer zur Corona-Politik ableiten. Zudem hätte die Veranstalter ein Hygienekonzept vorgelegt und Vorkehrungen getroffen. So sind allein 900 Ordner und 100 sogenannte ›Deeskalationsteams‹ unterwegs. Diese Auflagen seien vom Land nicht hinreichend geprüft worden.
Die Polizei bereitete sich nun mit rund 3000 Kräften auf einen größeren Einsatz am Wochenende vor. Die Veranstalter, die Initiative Querdenken 711, erwartet 22,000 Teilnehmer auf der Straße des 17. Juni nahe dem Brandenburger Tor. Ihr Initiator, Michael Ballweg, wertete die Gerichtsentscheide als »vollen Erfolg« und betonte, dass die Demonstration friedlich ablaufen solle.
Die Senatsverwaltung und Senator Geisel waren für ihr Verbot der Kundgebungen zum Teil scharf kritisiert worden. So kommentierte die Neue Züricher Zeitung »Der Berliner Senat hat Demokratie offenbar nicht begriffen«.
Der durch das Urteil komplett blamierte Rot-Blutrot-Grüne Senat versucht nun, Stimmung gegen die Demonstranten zu machen. Eine Gegendemonstration schürt unter dem Motto »Solidarität! Kein Schulterschluss mit Nazis! Gemeinsam gegen den Marsch von ‹Querdenken› und extrem Rechten« die Gewaltbereitschaft links-faschistischer Gruppen. SPD, Grüne und die Ex-SED unterstützen die Gegendemonstration und damit die eklatante Relativierung und Verharmlosung des deutschen National-Sozialismus und seiner Verbrechen.
Beobachter rätseln nun, was Senator Geisel letztlich dazu bewogen hat, zunächst seine offen verfassungswidrige Erklärung zum Demontrationsverbot abzugeben und nun auch noch eine zweite vernichtende Niederlage vor einem Gericht zu riskieren. Als ehemaliges SED-Mitglied und nach vier Jahren ungestörter teilweise linksradikaler Politik in Berlin hatte er wohl die Bodenhaftung völlig verloren. Nun darf er sich bei den Richtern des Oberverwaltungsgerichts bedanken, dass sie ihn wieder auf den Boden der Realität geholt haben.


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