Deutsche Behörden ließen vorgeblich Minderjährigen unbehelligt

Mörder von Würzburg 32 Jahre alt und nicht 24

Deutsche Behörden bemühten sich, einen afrikanischen Mörder mit Migrationshintergrund entkommen zu lassen.

Als am 25. Juni 2021 ein Somalier in Würzburg drei Frauen abgestochen hatte, wurde das Alter des Mörders mit 24 Jahren angegeben – eine Angabe, die offenbar falsch ist, wie die Welt unter dem bemerkenswerten Titel »Messerangreifer von Würzburg ist älter als angenommen« berichtet.

Was auf den ersten Blick wie eine unbedeutende Korrektur aussieht, bringt in Wirklichkeit das ganze Ausmaß der moralischen Verkommenheit der Deutschen Behörden ans Tageslicht.

Nicht die Ermittler sind dem vermutlichen Täter auf die Schliche gekommen. Er selber hat bei einer ärztlichen Untersuchung im Juli nach der Mordtat angegeben, 1989 geboren worden zu sein – vor 32 Jahren also, und nicht, wie er ursprünglich angegeben hatte, vor 24. Das ergab eine Anfrage ans Bayerische Innenministerium ausgerechnet der Grünen im Bayerischen Landtag. Mit anderen Worten: Die Behörden wissen seit mehreren Monaten, dass der Täter deutlich älter ist.

Schnell wird deutlich, warum die Behörden von sich aus diese Detail nicht an die Öffentlichkeit gaben. Denn es ist zwar richtig, wenn die Münchner Generalstaatsanwaltschaft sagt, dass die Änderung des Alters an der Beurteilung der Tat nichts ändert. Allerdings hatte Generalbundesanwalt in Karlsruhe den Somalier bereits im Visier, weil er 2008/2009 für die islamische Terrororganisation Al-Shabaab gemordet haben soll. Unter den Opfern waren Zivilisten, Polizisten und Journalisten.

Ermittlungen wurden jedoch nicht eingeleitet, unter anderem weil die Behörde davon ausging, dass der Somalier zum Zeitpunkt der Morde strafunmündig war. Bei seiner vermutlichen Einreise nach Deutschland im Jahr 2015 hatte der Somalier als Geburtsjahr 1997 angegeben. Demnach wäre er 2008 elf Jahre als gewesen. Da darf man in Deutschland machen, was man will.

Doch selbst wenn das Alter gestimmt haben sollte – was es nicht hat. Die Behörden haben er wohl nicht für nötig befunden, einen 2015 18-Jährigen potentiellen Mörder zu überwachen oder das tatsächliche Alter prüfen zu lassen. Der Somalier lief weiter frei rum.

Am 25. Juni erstach er dann in Würzburg drei Frauen. Der Fall wurde drei Tage durch die Presse gereicht. Von einer ›Kampagne gegen frauen-feindliche Islamisten‹ ist nichts bekannt. Die Opfer sind der Regierung und den Medien nicht wichtig genug.

Und so berichtet die Generalstaatsanwaltschaft München, die Generalbundesanwalt habe noch am 26. Juli 2021 entschieden, keine Ermittlungen gegen den Somalier wegen einer möglichen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung einzuleiten. Nicht einmal einen Monat nach der Bluttat von Würzburg hält es die höchste deutsche Ermittlungsbehörde nicht für nötig, gegen den schwarzen Migranten Untersuchungen einzuleiten. Am Ende wundert man sich, wenn der »Messerangreifer von Würzburg«, wie ihn die Welt verharmlosend nennt, wegen der Morde in Würzburg angeklagt wird.

Sven von Storch

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