Dass sich Außenministerin Annalena Baerbock jetzt hinstellt und für eine Impfpflicht ausspricht, sollte zu denken geben. Denn das ist nicht ihr Ressort. Wenn man aber die Qualität der Beiträge der Fachleute hört wird deutlich: Die ist nicht besser. Und das wird besonders klar, wenn es um den Status der Genesenen geht.
Im vergangenen Sommer sprach Karl Lauterbach, damals noch Möchte-Gern-Gesundheitsminister, von einer Infektion als »schmutziger Impfung«. Und auch wenn er schon mit einer solchen Bemerkung deutlich machte, dass er zu den Leuten zählt, die den Ehrentitel Fachmann zu unrecht tragen, legte er nun noch eins drauf, indem er den Genesenenstatus halbieren ließ.
Noch grotesker aber ist, wie das Robert-Koch-Institut, RKI, seine Entscheidung vom 17.Januar 2022, den Status der Genesenen zu halbieren, begründete, man sollte wohl besser sagen, versuchte zu begründen. Nachdem zunächst jede Begründung überhaupt fehlte, verstieg man sich zu der Behauptung, die Genesenen wären vor allem mit der Delta-Variante infiziert gewesen und seien daher gegen die aktuelle Omikron-Variante überhaupt nicht geschützt. Eine Begründung, die ebenso gut für die Impfungen gilt also auch für die Geimpften, was das RKI aber nicht weiter störte, denn jede Impfung zählt.
Am 4. Februar wird nun noch einmal geändert. Wie auf einer beliebigen Website. Aber so ist das unter Karl Lauterbach nun einmal; die Bürgerrechte sind sekundär und werden auf der Internetseite einer Behörde beschränkt. Dort liest man jetzt:
»Änderungen gegenüber der Version vom 17.1.2022: Einordnung der Gültigkeit (erster Absatz), ausführlichere Erläuterung der wissenschaftlichen Begründung. Die fachlichen Vorgaben für den Genesenennachweis ändern sich nicht.« Und weiter und am wichtigsten:
»Diese Vorgaben betreffen ausschließlich vor und nach der durchgemachten Infektion nicht geimpfte Personen.«
Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Das RKI unterscheidet plötzlich nach Genesenen, die zusätzlich vor der Infektion mit der Delta-Variante geimpft worden sind und solchen, die es nicht sind. Und das mit der Begründung, diese Personen seien besser gegen die Omikron-Variante geschützt.
Warum eine Impfung gegen die Delta-Variante mehr Schutz vor der Omikron-Variante bietet als eine durchgemachte Infektion – darüber können die Fachkräfte des RKI nur spekulieren. Oder in den Worten des RKI: »Studien zur Übertragbarkeit der Omikronvariante durch Genesene liegen noch nicht vor«. Also wird spekuliert und am Ende genießen Personen, die sich angesteckt haben, nachdem sie geimpft worden sind, in den Augen der Fachleute vom RKI einen Schutz, der größer ist als der von denen, die die Krankheit ungeimpft, also aus eigener Kraft, überstanden.
Als zentrales Kriterium für die Entscheidung nennt das RKI dann die Gefahr der Ansteckung durch die Genesenen. Die mögliche eigene Erkrankung samt Überweisung ins Krankenhaus ist sekundär. In den Worten der Behörde: »Bei den fachlichen Vorgaben für COVID-19-Genesenennachweise geht es primär um den oben genannten Schutz vor Virusübertragung (iii) bzw. das Risiko, dass die genesene Person asymptomatisch mit SARS-CoV-2 infiziert ist und das Virus auf andere Menschen übertragen kann.«
Dieser neuerliche Wechsel in der Gefahrenbewertung ist ein alter Bekannter, wenn man sich die Geschichte der Tricksereien des RKI genauer anschaut. Mal ist es die Inzidenz, mal der R-Wert, dann wieder die Hospitalisierungsrate. Die Beamten nehmen, was ihnen gerade in den Kram passt. Und bei der Halbierung des Genesenenstatus ist es die Ansteckungsgefahr. Der Grund dafür ist ganz einfach: Nur so hält sich das Schreckgespenst der Omikron-Variante am Leben. Mit der könnten sich die von der Delta-Variante genesenen ja infizieren und dann andere Personen infizieren.
Das klingt überzeugend. Denn tatsächlich werden seit Wochen die meisten Infizierten nicht mehr mit Viren der Delta-Variante befallen, sondern mit denen von Omikron. Das aber heißt auch: Die meisten Genesenen sind von der Omikron-Variante genesen und genießen den entsprechenden Schutz. Einen Schutz, den die Impfung noch immer nicht bietet. Für die aktuell Genesenen ist die Verordnung also schnurstracks zu ändern. Doch soviel ist sicher: Damit lassen sich die Beamten der Behörde mit Sicherheit Zeit.
Eine Lösung in dem ständigen Wechsel der Varianten wäre: Nicht mehr die Zeitraum zwischen Infektion und Genesung wird als Kriterium für den gesundheitlichen Zustand genommen, sondern schlicht und einfach die Zahl der Antikörper im Körper des nunmehr gesunden. So macht es die Schweiz. Doch dazu sind die deutschen Behörden und ihre Fachleute wohl nicht in der Lage. Sie kennen nur eines und das im doppelten Sinne des Worten: Die Impfung um jeden Preis.


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