Gesetzespaket gegen Hasskriminalität und Rechtsextremismus

Kampf gegen Hass wird zum Kampf gegen verfassungsmäßige Rechte

Unter dem Vorwand, Hass und Rechtsextremismus um Netz zu bekämpfen, demontiert die Bundesregierung die bürgerlichen Rechte.

Das am letzten Freitag von der sozialdemokratische Justizministerin Christine Lambrecht präsentierte Gesetzespaket gegen Hasskriminalität und Rechtsextremismus im Internet hat gute Chancen, als Anfang vom Ende der Zweiten Deutschen Republik in die Geschichte einzugehen. Denn was das Gesetz für den Bürger bedeutet, lässt sich schwerlich anders als eine Demontage verfassungsmäßiger Rechte deuten.

Es beginnt scheinbar relativ harmlos: Unternehmen wir Facebook und Twitter müssen künftig strafbare Postings nicht nur löschen, sondern auch den Sicherheitsbehörden melden. Was strafbar ist, darüber entscheidet wahrscheinlich ein Herr Zuckerberg im fernen Amerika oder einer seiner subalternen Mitarbeiter im hiesigen Deutschland.

Eine weitere Verschärfung hat es jedoch wirklich in sich. Die Betreiber von Sozialen Netzwerken und Anbieter von E-Mail-Diensten sollen, geht es nach den Vorstellungen der Regierenden, künftig Passwörter auf Verlangen den Sicherheitsbehörden übermitteln. Etwas deutlicher formuliert: Ohne dass die Bürger davon auch nur etwas ahnen, werden ihre sämtlichen Mails auf den bloßen Verdacht hin von den Mitarbeitern der Dienste der staatlichen Sicherheit mitgelesen und analysiert. Wohlgemerkt: Nicht nur die verschickten Mails, sondern alle Mails, die auf dem Mailserver liegen. Und natürlich auch Daten auf Cloud-Servern.

Man ahnt, warum Herr Altmaier unbedingt eine europäische Cloud schaffen will. Vom Brief–und Postgeheimnis ist dieser Gesetzesentwurf himmelweit entfernt und der richterliche Vorbehalt, den man gelassen hat, wirkt das fast wie ein Schönheitsfehler.

Flankiert werden diese geplanten Neuregelungen durch eine Erweiterung des Tatbestands der Bedrohung. Bisher nur als Morddrohung strafbar, wird jetzt auch die Androhung von Gewalt etwa durch eine einfache Körperverletzung unter Strafe gestellt und zudem höher bestraft. Und wer eine solche Straftat noch vor der Tat billigt, läuft ebenfalls Gefahr, in die Fänge der staatlichen Sicherheitsorgane zu geraten. Bisher war nur die Billigung nach einer Straftat gesetzeswidrig.

Wer es bisher noch nicht wusste, sollte es jetzt wissen – die Kampagne gegen den Hass im Netz ist in Wirklichkeit eine Hasskampagne gegen die Meinungsfreiheit. Selbstverständlich richtet sie sich nicht gegen den Hass linker Klimaaktivisten und Globalisierungsgegner und auch nicht gegen die rot-lackierten Faschisten der Antifa. Diese Regelung kommen von einer Regierung, die ihre politischen Gegner mundtot machen will.

Offiziell beruft man sich zwar auf den Angriff auf eine Synagoge in Halle – aber tatsächlich unterhält diese Regierung beste Beziehungen zu Antisemiten. Araber dürfen hierzulande Judensterne nach Lust und Laune mitsamt der Israelischen Fahne verbrennen – da suchen die Sozialdemokraten nicht mal nach einem Vorwand, Demonstrationen von Gruppen aus dem Umfeld der antisemitischen Hamas zu verbieten.

Aber gegen Rechts mobilisiert die SPD ihre niedersten Instinkte. Da kann die Partei nicht schnell genug in den »echten Sozialismus« der SPD-Vorsitzende Saskia Esken marschieren. Schließlich verdienen auch die zivilgesellschaftlichen Kampfgruppen kräftig mit.

 

 

Sven von Storch

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