Eigentlich gilt in Deutschland, und nur in Deutschland, der Genesenenstatus nur noch für 90 Tage. Willkürlich hatte das Robert-Koch-Institut, RKI, nachdem Gesundheitsminister Lauterbach den Rahmen geschaffen hatten, den Zeitraum von 180 Tage halbiert. Dann funkte die EU dem »Angstminister« dazwischen und einigte sich mit der Zustimmung Deutschlands auf 180 Tage für die EU und für einige weitere Staaten. Doch nun gibt es eine weitere Wendung in der Geschichte:
Der Deutsche Apothekerverband, DAV, hat nun auf seiner Internetseite wissen lassen, dass die 180-Tage-Regel doch wieder gilt. Es verweist dazu auf eine Seite des RKI vom 4.02, auf der es zur Halbierung heißt: »Diese Vorgaben betreffen ausschließlich vor und nach der durchgemachten Infektion nicht geimpfte Personen.« Wenige Zeilen später folgt, was das RKI als wissenschaftliche Begründung unters Volk streuen möchte:
»Die Gültigkeit des Genesenennachweises wurde von 6 Monaten auf 90 Tage reduziert, da die bisherige wissenschaftliche Evidenz darauf hindeutet, dass Ungeimpfte nach einer durchgemachten Infektion mit der Deltavariante oder einer früheren Virusvariante einen im Vergleich zur Reinfektion mit der Deltavariante herabgesetzten und zeitlich noch stärker begrenzten Schutz vor einer SARS-CoV-2-Infektion mit der Omikronvariante haben (1-3).«
Zur Erinnerung: Wir schreiben den 14.Februar 2022 und die Delta-Variante ist längst Geschichte. Omikron ist die Variante, mit der sich geimpfte, geboosterte und ungeimpfte Bürger infizieren – nicht Delta. Ferner erklärte der Viriologe Kekule ausdrücklich, dass Genesene, die im 4.Monat eine Impfung erhalten, den besten Schutz haben. Die ganze wissenschaftliche Begründung der Experten vom RKI ist also in dieser Allgemeinheit leeres Stroh.
Der Deutsche Apothekerverband teilt nun mit, dass die von seinen Mitgliedern ausgestellten Zertifikate den Vorgaben der EU entsprechen: Sie weisen einen Genesenenstatus, der wieder 180 Tagen beträgt. Zuvor war auf dem Dokument die 90-Tage Frist ausgedruckt worden. Was das Zertifikat nicht sagt: Ob der Genesene geimpft wurde oder nicht.
Was das bedeutet, kann man sich leicht denken: Wer demnächst das EU-Zertifikat vorlegt, muss zudem belegen, dass er geimpft worden ist. Und das, laut RKI, ausdrücklich nicht nach Infektion und Genesung. Auf dem Zertifikat gibt es kein Feld für diese Information und das wohl aus guten Gründen: Er genesen ist gilt als im höchsten Maße geschützt. Wozu also noch eine Impfung?
Indes setzen sich deutsche Wissenschaftler und deutsche Politiker frech über diese Erkenntnis hinweg. Sie wollen unbedingt impfen. Ob nun aus Angst, Geldgier oder schlicht aus Dummheit müssen Untersuchungen zeigen, die später einmal durchgeführt werden, wenn in Deutschland wieder Vernunft eingekehrt ist.
Bis dahin sollten Reisende einfach ein Ticket, das eine Durchreise suggeriert, bestellen. Man reist dann zwar von Berlin aus nach Basel, bucht aber schon von jenseits der polnischen Grenze. Denn um von Polen durch Deutschland nach Italien zu reisen genügt das EU-Zertifikat. »Angstminister« Lauterbach zwingt die Bürger dazu.


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