Pleiten, Pech und Pannen in Berlin

Bundestagswahl_ In welchem Fall würde die Wahl wiederholt_

Die Wahl ist in Berlin im Chaos versunken. Fehlende Wahlzettel, Wähler, die nicht wählen konnten, Wähler die erst abends wählten. Wird die Wahl wiederholt?

Pannen passieren bei jeder Wahl. Aber was gestern in Berlin geschehen ist, passt auf keine der sprichwörtlichen Kuhhäute. In mehreren Wahllokalen fehlten die Stimmzettel, an anderen bildeten sich lange Schlangen, an wieder anderen fehlten die Wahlhelfer und in einigen Fälle musste die Polizei Wählern den Zugang zur Wahlurne erkämpfen, weil Wahlhelfer meinten, den Zugang mit Hinweis auf Corona-Regeln verwehren zu dürfen.

Die Frage, die sich nun stellt, lautet: Wird eine Wiederholung der Wahl notwendig ? – Das betrifft jede der drei Wahlen, die gestern durchgeführt wurden: Die zum Bundestag, zum Abgeordnetenhaus und zu den Berliner Bezirken.

Die Rechtslage ist für verschiedene Fälle klar geregelt und begründet sich im Artikel 41 des Grundgesetzes. Darin ist geregelt, dass eine Wahlprüfung Sache des Bundestags ist. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz, das Wahlprüfungsgesetz. Eine Prüfung findet auf Antrag statt. Stellen darf den Antrag jeder Wahlberechtigte, aber auch Gruppen von Wahlberechtigten sind zugelassen. Verhandelt und ermittelt wird über jeden Antrag durch den Wahlprüfungsausschuss, der im Fall einer Annahme der Beschwerde, diese als Antrag in den Bundestag einbringt.

Damit stellt sich sofort die Frage: Wird hier nicht der Bock zum Gärtner gemacht ? Entscheiden also durch eine illegale Wahl in den Bundestags gelangte Abgeordnete nicht über ihre Legalität ?

Das ist richtig. Und deshalb bleibt immer der Gang zum Verfassungsgericht.

Zu beachten ist jedoch, dass zunächst nur die Wahl einzelner Gewählter angefochten werden kann, etwa die eines Direktkandidaten. Wird der Anfechtung stattgegeben, dann ist diese einzelne Wahl zu wiederholen.

Um die gesamte Wahl anzufechten, braucht es mehr. Das entscheidende Kriterium lautet: Wurde durch Fehler in der Durchführung der Wahlen das Wahlergebnis entscheidend beeinflusst ? – Mit der Betonung auf »entscheidend«. Einzelne fehlerhafte Stimmzettel reichen also kaum aus, um eine Wahl wiederholen zu lassen. Es sei denn, das Wahlergebnis ist sehr knapp.

In Berlin kommt beides zusammen: Es handelt sich zum einen nicht um einzelne Wahlzettel. In vielen Wahllokalen gerade in den Szene-Bezirken waren bereits mittags keine Stimmzettel mehr vorrätig. Dass es keine Stimmzettel gebe, sagte der Augsburger Staatsrechtler Josef Franz Lindner gegenüber der Neuen Züricher Zeitung, habe er noch nie gehört. Doch im maroden Rot-Rot-Grünen Berlin ist eben alles möglich.

Ein Sprecher der Landeswahlleitung zeigt sich irritiert: »Wir haben für 110 bis 120 Prozent der Wahlberechtigten Stimmzettel drucken lassen«. Trotzdem seien teilweise gar keine Stimmzettel oder vertauschte Stimmzettel aufgetaucht und hätten immer wieder zu Unterbrechungen des Wahlvorgangs gesorgt.

Dabei ist der Staat verpflichtet, sagt der Staatsrechtler, »in organisatorischer Hinsicht sicherzustellen, dass in der Wahlzeit alle eine realistische Chance haben zu wählen«. Das war in Berlin nicht gegeben. »Wenn die Wartezeit in die Stunden geht«, ergänzt Lindner, »dann ist es ein Organisationsverschulden des Staates bei der Durchführung der Wahl, das möglicherweise zu einer Wahlanfechtung berechtigt«.

Doch das ist noch nicht alles: Die Wahlzeit ist auf 8 bis 18 Uhr festgelegt. Doch in Berlin wurde gestern auch nachher noch gewählt. An sich ist das kein Problem. Wenn es vor der Stimmabgabe noch keine Prognose gegeben hätte. Die aber gab es – und zwar ab 18 Uhr. Da das Wahlrecht die Veröffentlichung von Umfragen mit Beginn der Stimmabgabe verbietet, ergibt sich hiermit der nächste Verstoß.

Das alles vorausgesetzt, hat eine Anfechtung der Wahlen in Berlin gute Chancen. Denn das Ergebnis der Wahlen ist sehr knapp: Da ist die Linke, die nur extrem knapp über die 5-Prozent-Hürde kam und da sind Union und SPD, die nicht weit voneinander entfernt sind. Hier dürfte jeder was finden, um schließlich vor dem Bundesverfassungsgericht die Wahlen anfechten zu können.

So sorgt die Rot-Rot-Grüne Regierung bei diesen Wahlen dafür, dass jeder Bürger erkennen kann, was Deutschland bevorsteht, wenn Sozialdemokraten, Grüne und Ex-SED gemeinsam regieren.

Sven von Storch

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