Grüner Senator will neues Gesetz

Berlin_ Diskriminiert Rot-Grüner Senat demnächst Polizisten_

Es nennt sich »Antidiskriminierungsgesetz«, ist aber genau das Gegenteil: Ein neues Regelwerk diskriminiert Polizisten. - Ein Kommentar

Der Görlitzer Park im Berliner Szenebezirk Kreuzberg ist ein mehr oder weniger geduldeter Drogenumschlagspatz. Überwiegend Schwarzafrikaner verkaufen dort, was andernorts ›Gift‹ genannt würde. Doch wenn demnächst ein Berliner Polizist kontrolliert, ist im schlimmsten Fall er es am Ende, der vor Gericht steht. Ein Gesetzesvorschlag der Grünen machts möglich.

In der selbsternannten ›Regenbogenstadt‹ Berlin hat Justizsenator Dirk Behrendt, Die Grünen, wie er selber sagt, »klare Zeichen« gesetzt und ein ›Landesantidiskriminierungsgesetz geschaffen. Die neuen rechtlichen Fakten sehen vor, dass, wer sich diskriminiert fühlt, nicht mehr beweisen muss, dass er diskriminiert worden ist, sondern nur noch glaubhaft machen muss, dass es es wurde. Danach ist es an den Behörden und ihren Beamten, ihre Unschuld zu beweisen.



Diese Umkehr der Beweislast begründen die Grünen mit einer »Kultur der Wertschätzung von Vielfalt« – zumindest mit dem Beamtendeutsch haben sich die grünen Allesumkehrer offenbar angefreundet. Und natürlich nennen sie die Beweisumkehr nicht Beweisumkehr – sie sprechen auf der Website der Senatsverwaltung von »Beweislasterleichterung« und beziehen sich auf § 7 der Gesetzesvorlage, in dem es unter dem Titel »Vermutungsregelung« heißt:

»Werden Tatsachen glaubhaft gemacht, die das Vorliegen eines Verstoßes gegen § 2 oder § 6 wahrscheinlich machen, obliegt es der öffentlichen Stelle, den Verstoß zu widerlegen.«

Mit anderen Worten: Sollte ein schwarzer Drogendealer »glaubhaft« machen, ein Polizist habe ihn diskriminiert, hat der Polizist zu beweisen, dass er den Drogendealer bei der Kontrolle nicht diskriminierte. Im Görlitzer Park liegt der Vorwurf der Diskriminierung jedoch stets in der Luft, weil fast ausnahmslos Schwarze dort dealen.

Die Umkehr der Beweislast – und um nichts anderes handelt es sich trotz aller linguistischen Spitzfindigkeiten – verstößt gegen fundamentale Prinzipien des Rechtsstaats. Bis jetzt ist es noch immer Sache des Klägers, die Schuld des Beklagten nachzuweisen. Ist das nicht mehr der Fall, werden die Beamten, wie es Jörn Badendick von dem Polizeiberufsverband Unabhängige in der Polizei sagte, »zum Freiwild«.

Dass die Polizei anschließend »handlungsunfähig« ist, dürfte die Grünen nicht stören, da diese Partei sich ohnehin eher an Polizisten stört. Deshalb geht auch die Drohung einiger Polizeigewerkschaftsvertreter aus anderen Ländern, keine eigenen Polizisten mehr zur Unterstützung bei Einsatzlagen nach Berlin zu schicken, ins Leere.

Aus grüner Sicht peinlicher ist, dass dieses Gesetz das macht, was es angeblich sucht, zu verhindern: Es diskriminiert.

Während nämlich ein klagender Bürger normalerweise Beweise vorbringen, also die volle Beweislast aufbringen muss, werden in Zukunft die Gewichte zB. beim schwarzen Dealer im Görlitzer Park etwas anders verteilt: Seine Beweislast wird erleichtert. Eine Zeugenschaft durch einen anderen Dealer dürfte sicherlich reichen.

Im Fall eines Polizisten ist es dagegen genau andersherum. Er trägt weiter die volle Beweislast – sogar als Beklagter. Damit wird ihm ein fundamentales Recht vorenthalten. Und der Trost, das gelte nur, wenn er im Dienst ist, macht die Sache nicht besser. Denn der Polizist verliert ausgerechnet im Amt seine juristische Würde. Er wird während der Ausübung seines Pflichten zur Person zweiter Klasse mit Sondergesetzen degradiert.

Aber womöglich ist genau das ja der Sinn dieses Gesetzes: Diskriminierung von Polizisten.

Sven von Storch

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