Vielleicht hat Annalena Baerbock ja einfach nur etwas falsch verstanden, als sie – »Ich Völkerrechtlerin, Du Schweinebauer« – die Kandidatur für das Kanzleramt in Berlin angenommen hatte. Vielleicht glaubt sie, zu den fachlichen Fähigkeiten zähle auch, etwas verbergen und verdrehen zu können.
Erst gestern meldete Bild, dass Baerbock 54.500 Euro Nebeneinkünfte – andere verdienen nicht einmal in 12 Monaten soviel in ihrem Hauptberuf –, dass Baerbock 54.500 Euro später angegeben habe als eigentlich nötig. Bei den Lesern wurde dabei durchaus der Eindruck erweckt, Baerbock habe nichts angegeben und die Zeitung sei ihr auf die Schliche gekommen; zumal Baerbock noch am 11. Mai auf ihrer Website behauptet, alles angegeben zu haben.
Umgehend konterten die Grünen: Unsere Annalena hat doch angegeben. Im März. Und ohne Aufforderung durch die Verwaltung des Parlaments. Also sei es die Wahrheit, wenn Baerbock am 11. Mai schrieb: »Meinen Anzeigepflichten gegenüber dem Präsidenten des Deutschen Bundestages entsprechend den Verhaltensregeln für die Mitglieder des Deutschen Bundestages bin ich vollumfänglich nachgekommen.«
Das würde stimmen, wenn, ja wenn Baerbock nicht auch schon am 19. Januar, am 24. Februar und noch einmal am 27. Februar auf ihrer Website behauptet hätte, ihre Nebeneinkünfte »vollumfänglich« gemeldet zu haben.
Nach Auskunft der Grünen stammen die verspätet angegebenen Summen aus Einkünften der Jahre ab 2018. Laut den Verhaltensregeln des Bundestags sind Abgeordnete bereits nach drei Monaten zur Meldung verpflichtet. Frau Baerbock zuckelte also schon länger hinterher.
Natürlich kann man und auch Frau Baerbock mal etwas vergessen. Aber 54.500 Euro vergessen – das besagt vieles:
Ich schwimme im Geld.
Ich habe ein extrem schwaches Gedächtnis.
Ich habe den Betrag absichtlich nicht angeben wollen.
Nur im zweiten Fall kommt Frau Baerbock, wenn man sich umschaut, als Kanzlerkandidatin nicht mehr in Frage.


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