Hat Annalena Baerbock nun auch noch »Strafrecht« studiert? – Nein, hat sie nicht. Aber man weiß ja nie. Wer innerhalb einer Woche den Studiengang zweimal wechselt, könnte auch ein drittes Mal schaffen. Warum nicht auch »Strafrecht« ? – Aber bevor nun die Grünen noch einen weiteren Studiengang-Gang erfinden, sollten ihr Sprecher endlich klären, wann Frau Baerbock denn in Hamburg ihr Vor-Diplom machte.
Zur Erinnerung: Das Vor-Diplom, das sie nach acht Semestern erlangte, reichte angeblich mit ein paar zusätzlichen Scheinen für den Zugang an die London School of Economics. Und nur darum geht es zunächst: War ihr Zugang berechtigt oder hat die Kanzlerkandidatin sich den Zugang erschlichen ?
Voraussetzung für die Zulassung an der Londoner Universität war: Ein Vor-Diplom plus weitere zwei Semester im gleichen Fach. Zitat:
»Diplom, Staatsexamen oder Magister mit guten Noten. Wir berücksichtigen Sie, wenn Sie das Vordiplom oder einen anderen Zwischenabschluss erworben haben, sofern Sie darüber hinaus ein drittes Jahr (mindestens aber zwei Semester) über das Vor-Diplom hinaus umfassend und erfolgreich studiert haben.«
Damit ist klar: Annalena Baerbock musste wenigstens zwei Semester im Hauptstudium »Politikwissenschaften« studieren, um überhaupt eine Chance zu haben, aufgenommen zu werden. Falls sie also ab 2004 in London studiert hat und falls sie von 2000 bis 2004 in Hamburg studierte, darf ihr Vor-Diplom nicht älter sein als 2003, damit sie im Wintersemester 2003/2004 und im Sommer 2004 zwei weitere Semester absolvierte.
Doch die Grünen zieren sich, das Vor-Diplom ihrer Kandidatin samt Datum der Öffentlichkeit vorzulegen. Der Verdacht liegt also nahe, dass es diese zwei weiteren Semester gar nicht gab. Vielleicht fehlt den Grünen wohl der Mut, auf dem Vor-Diplom ein anderes Datum einzutragen oder zumindest auf der Kopie. Denn sie laufen Gefahr, dass sich in Hamburg oder sonst wo jemand findet, der das richtige Datum genau kennt.
Und natürlich wäre Frau Baerbock nach einer solchen Fälschung politisch erledigt. In wieweit das dann strafrechtlich noch relevant ist, ist schwer zu sagen. Das müssen die Strafrechtler dann entscheiden.


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