In einem Erfolg von ONE OF US sieht die EHF eine Gefahr für die »Wahlfreiheit« von Frauen, den Säkularismus Europas und die Freiheit der Forschung. Deshalb appelliert sie an »die Entscheidungsträger«, »EU-Mittel für Forschung zu hESC [human Embryonic Stem Cells = menschliche embryonale Stammzellen] und SRHR [Sexual and Reproductive Health and Rights = sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte] zu sichern, wenn im Herbst dieses Jahres im Europäischen Parlament über Horizon 2020 und den EU-Haushalt abgestimmt wird.« Ihre Begründung: »Wenn es Konservativen vollständig erlaubt ist, Europäische Bürgerinitiativen zu nutzen, um ihre Anliegen auf europäischer Ebene zu Gehör zu bringen, wäre es ein ernsthafter Rückschlag, wenn die EU ihre Wünsche erfüllt. Da eine säkulare Gesellschaft auf gemeinsamen Prinzipien beruht, kann die EU ihre Politik nicht mit religiösen Dogmen begründen«.
Der EHF gehören unter anderem der Bund freireligiöser Gemeinden Deutschlands, der Dachverband Freier Weltanschauungsgemeinschaften, die Giordano-Bruno-Stiftung und der Humanistische Verband Deutschlands an – zum Teil einschlägig für ihr religionsfeindliches Treiben bekannte Organisationen. Die Erklärung, die der Verband nun herausgegeben hat, kann als Indiz dafür angesehen werden, dass EINER VON UNS von den Verfechtern von »Wahlfreiheit« und »reproduktiven Rechten« als Bedrohung für ihr Konzept von Menschsein angesehen wird, das nur dann funktioniert, wenn man bereit ist, die Schwächsten – zum Beispiel ungeborene Kinder – zu opfern.
Überzeugen kann die Erklärung der EHF allerdings nicht, denn sie enthält Missverständnisse und Unwahrheiten. Zum Beispiel die, dass es EINER VON UNS darum gehe, EU-Politik »mit religiösen Dogmen« zu begründen. Es geht nicht um Religion, es geht nicht um Dogmen. Es geht vielmehr darum, dass sich die EU endlich an ihr eigenes Recht hält und den Beschlüssen der EU-Gerichtsbarkeit nachkommt. Maßstab für jede Handlung einer EU-Einrichtung müssen die Menschenrechte sein – und die gelten auch für das ungeborene Leben. Daran hat der Europäische Gerichtshof erinnert, der, wie der Rechtswissenschaftler Klaus F. Gärditz schreibt, »implizit auf ein Konzept der Menschenwürde zurück[greift], das vergleichbar der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Würde nicht als nur individuelles Grundrecht begreift und Schutzpflichten gegen reale Verletzungen konstituiert, sondern in dem die Menschenwürde zugleich als Bestandteil einer normativ geronnenen objektiven Wertentscheidung die Auslegung und Anwendung des geltenden Rechts durchdringt.«
Darüber hinaus offenbart die Erklärung der EHF ein eigenartiges Demokratieverständnis, wenn sie nicht ausdrücklich, aber doch deutlich fordert, Konservativen das Recht abspricht, das neue Instrument der Europäischen Bürgerinitiative zu nutzen. Möglicherweise drückt der Satz, der diese Botschaft enthält, am deutlichsten aus, wovor sich die EHF am meisten fürchtet: vor einer EU, die keine weltanschaulich neutrale Hülle bleibt, sondern sich zu einem wertorientierten Staatenverbund entwickelt, der die Menschenrechte von Beginn an schützt.


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