Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften sind nach einem jüngst ergangenen Spruch des Bundesverfassungsgerichts Ehen so gut wie gleichgestellt. Was jetzt noch fehlt, wird wohl bald folgen. FreieWelt.net sprach mit dem emeritierten Passauer Professor für Bürgerliches Recht und Rechtsphilosophie über die nicht thematisierten Folgen der Einführung der Homo-Ehe.
FreieWelt.net: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat jüngst das Ehegattensplitting auch für Homo-Ehen als verfassungsrechtlich geboten erklärt. Was kritisieren Sie daran?
Johann Braun: Was von dem Urteil zu halten ist, zeigt ein Blick auf seine Vorgeschichte. Ursprünglich war die Ehe für das BVerfG die »Keimzelle jeder menschlichen Gemeinschaft, deren Bedeutung mit keiner anderen menschlichen Bindung verglichen werden« könne. Das deckte sich damit, dass Ehe und Familie nach Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes (Art. 6 I GG) »unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung« stehen. Im Jahr 2002 hat das Gericht die »Besonderheit« dieses Schutzes dann aber für juristisch bedeutungslos erklärt. Damit konnte es argumentieren, dass sich aus Art. 6 I GG kein Gebot herleiten lasse, »andere Lebensformen gegenüber der Ehe zu benachteiligen«. Im Klartext: Das Lebenspartnerschaftsgesetz war danach verfassungsgemäß.
Nachdem weitere elf Jahre verstrichen sind, hält es das BVerfG nunmehr sogar für verfassungsrechtlich verboten, der Eingetragenen Lebenspartnerschaft Vergünstigungen vorzuenthalten, die der Ehe gewährt werden. Der Gesetzgeber soll also gar keine Unterscheidung mehr machen dürfen, selbst wenn er die parlamentarische Mehrheit dafür hat. All dies zeigt, dass diese Rechtsprechung auf dem Treibsand des Zeitgeistes beruht. Der veränderte Zeitgeist wird unauffällig in die Verfassung hineingeschmuggelt und anschließend als verfassungsrechtliches Gebot wieder herausgeholt.
Das wird sogar in dem Sondervotum moniert, das zwei der beteiligten Richter abgegeben haben: »Gesellschaftlichen Wandel aufzunehmen, zu bewerten und gegebenenfalls rechtliche Formen hierfür bereitzustellen, kann nur Sache des Gesetzgebers, nicht aber des Verfassungsgerichts sein.«
FreieWelt.net: Sie kritisieren am Lebenspartnerschaftsgesetz von 2001, dass es gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften mit der Ehe gleichstellt und dadurch signalisiert, dass hetero- und homosexuelle Verhaltensweisen gleichwertig seien. Was gibt es daran auszusetzen?
Johann Braun: Das Sexualverhalten gehört in unserem Kulturkreis in den Bereich des Privaten, der den Staat im Prinzip nichts angeht. Anders verhält es sich mit den Folgen, die aus diesem Verhalten resultieren können; denn hier geht es um etwas, das letztlich alle betrifft. Wie man früher allgemein wusste, ist die dauerhafte Verbindung von Mann und Frau – gemeinhin Ehe genannt – die Grundlage für den Fortbestand jeder Gesellschaft und all dessen, was sie an kulturellen und zivilisatorischen Leistungen aufzuweisen hat. Solange die nächste Generation nicht aus der Retorte kommt, hängt es vom Verhalten der Ehegatten ab, was aus der menschlichen Gattung wird. Deshalb ist der Staat gut beraten, einen institutionellen Schutzraum für diese Lebensform bereitzustellen, auf die er selbst existentiell angewiesen ist. Dass hetero- und homosexuelles Verhalten moralisch gleich zu bewerten sind, mag sein. Sie jedoch symbolisch für rechtlich gleichwertig zu erklären, ist ein Zeichen für den Verlust aller Überlebensinstinkte.
FreieWelt.net: Mit welcher Begründung hat seinerzeit das BVerfG die Klagen gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz zurückgewiesen? Hat Sie dies überzeugt?
Johann Braun: Ich möchte zunächst an folgendes erinnern: Dass der Gesetzgeber, wenn ihm dies sinnvoll erscheint, auch für das Zusammenleben gleichgeschlechtlicher Partner eine Rahmenordnung zur Verfügung stellen kann, hat auch damals kaum jemand bezweifelt. Aus dem verfassungsrechtlich angesagten »besonderen Schutz« der Ehe haben die Kritiker des Lebenspartnerschaftsgesetzes nur geschlossen, dass dabei ein deutlicher Abstand zur Ehe eingehalten werden müsse. Indem das BVerfG die »Besonderheit« dieses Schutzes jedoch geleugnet hat, hat es zugleich dem daraus hergeleiteten Abstandsgebot eine Absage erteilt. Damit war verfassungsdogmatisch gesehen der Weg frei, um die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft über das Lebenspartnerschaftsgesetz hinaus bis ins Detail hinein genauso wie die Ehe ausgestalten zu können. Volker Beck kommentierte das umgehend mit den Worten: »Das Urteil liest sich wie eine verfassungsrechtliche Begründung der grünen Lebensformenpolitik.«
Ein kleiner Unterschied ist lediglich folgender: Der »Schutz« der Ehe besteht auch nach dem Urteil des BVerfG darin, dass sie nur durch eine Verfassungsänderung abgeschafft werden kann; bei der Eingetragenen Lebenspartnerschaft würde ein einfaches Gesetz genügen. Von der »wertentscheidenden Grundnorm« des Art. 6 I GG jedoch, von der man lange Zeit viel Aufheben gemacht hat, ist buchstäblich nichts geblieben. Wie sollte mich dies überzeugen?
FreieWelt.net: Sie argumentieren immer wieder mit der »Normalität« von heterosexuellen Beziehungen. Woher können wir überhaupt wissen, was normal ist?
Johann Braun: Soziale Normalität kann es nur geben, wo es soziale Normen gibt. Für jemand, der alles für gleichermaßen gültig und damit letztlich für gleichgültig hält, gibt es daher keine Normalität, sondern allein statistische Häufigkeiten. Freilich sind es nicht die positiven Rechtsnormen, die darüber entscheiden, was in diesem Zusammenhang »normal« ist, sonst wäre die Argumentation zirkulär. Richtungweisend sind vielmehr die kulturellen Normen, die eine Gesellschaft prägen und tragen. In einer stabilen Gesellschaft versteht sich insoweit das meiste von selbst, in einer labilen, die keinen Lebenswillen mehr hat, müssen lange Argumentationsketten aufgebaut werden. Wo die Zeit dazu fehlt, kann man sich mit einem kurzen Test behelfen: Man muss nur fragen, ob ein bestimmtes Verhalten normativ geboten werden könnte. Homosexuelles Verhalten könnte nie zur allgemeinen Norm erhoben werden; es kann immer nur Ausnahme von der Regel sein. Deshalb kann es zwar toleriert, aber niemals als »normal« deklariert werden. Wer etwas anderes sagt, weiß nicht, was er redet.
FreieWelt.net: Wenn Sie die Gefahr sehen, dass, nachdem heute die Homo-Ehe zu einer der traditionellen Ehe gleichwertigen Lebensform wird, morgen weitere Lebensformen folgen werden – übertreiben Sie da nicht?
Johann Braun: Keineswegs. Die Homo-Ehe ist bekanntlich vor allem von denjenigen politischen Kräften propagiert und durchgedrückt worden, die ursprünglich für die bürgerliche Ehe nur Spott übrig hatten. Ziel dieser Kräfte war und ist die Revolutionierung der Gesellschaft und die Zerschlagung aller überkommenen Institutionen. Dass man in den späten achtziger Jahren fast von einem Tag auf den andern nicht mehr die Abschaffung, sondern die »Öffnung« der Ehe für gleichgeschlechtliche »Paare« gefordert hat, bedeutet keine Abkehr von diesem Ziel. Im Gegenteil: Man hatte lediglich erkannt, dass sich dieses auf solche Weise unverfänglicher erreichen lässt.
Die von den »progressiven« Kräften beschworene »Lebensformenpolitik« sollte alle denkbaren »Lebensformen« ohne Rücksicht auf Geschlecht und Zahl der Beteiligten nebeneinander ermöglichen und keine davon »diskriminieren«. Eine Sumpfblüte dieser Agenda, die gerade in unseren Tagen wieder ans Licht kommt, war die Verharmlosung (»Normalisierung«) der Pädophilie. Daran waren viele beteiligt, die dies heute leugnen oder sich angeblich nicht erinnern können; denn insoweit weht der Wind mittlerweile aus einer anderen Richtung. An dem Plan, die Revolutionierung der Gesellschaft auf sanfte Weise, nämlich durch die Aushöhlung der bürgerlichen Institutionen und die politisch-korrekte Umpolung des Denkens zu erreichen, hat sich indessen nichts geändert.
FreieWelt.net: Angesichts der Entkernung von Institutionen wie der Ehe fragt man sich, was das Grundgesetz – und da insbesondere Artikel 6 – noch wert ist. Brauchen wir eine neue Verfassung?
Johann Braun: Was wir brauchen, ist Bürgermut, mehr Offenheit und Ehrlichkeit bei der Diskussion heikler Themen und außerdem Medien, die ihre Aufgabe in der Information, nicht aber in der Indoktrination der Bürger sehen. An all dem fehlt es heute weitgehend. Wer seine Hoffnung stattdessen in eine neue Verfassung setzt, ist sich offenbar nicht bewusst, von welchen Leuten eine solche zu machen wäre. Das wären nämlich genau diejenigen scheindemokratischen Akteure, die man eigentlich stärker in Pflicht nehmen möchte. Es reicht jedoch, dass diese das einfache Recht biegen und ändern, wie sie es gerade brauchen. Es muss nicht sein, dass ihnen die Gelegenheit verschafft wird, sich auch noch eine Verfassung nach ihren Wünschen zurecht zu basteln.
FreieWelt.net: Vielen Dank für das Gespräch.
Lektüre-Tipp: Johann Braun: »Ein neues familienrechtliches Institut«. Zum Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes, in: Juristenzeitung 57, 1, Januar 2002, S. 23-31


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