Weiterhin Werbeverbot für Schwangerschaftsabbruch oder Mogelpackung?

GroKo will Paragraf 219a beibehalten, aber reformieren

Die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD haben sich geeinigt. Ihr Plan: Der Paragraf 219a soll bleiben. Das heißt, es darf weiterhin keine Werbung zum Schwangerschaftsabbruch gemacht werden. Aber die Möglichkeiten für Ärzte und Krankenkassen, ihre Partienten zu informieren, sollen verändert werden.

Der Druck konservativer Kräfte und Lebensschutzinitiativen hat Wirkung gezeigt: Die Regierungskoalition will am Werbeverbot für Schwangerschaftsabbruch festhalten [siehe Berichte »Welt-Online«, »Spiegel-Online«]. Der Paragraf 219a soll bleiben, aber abgeändert werden. Es sollen Erleichterungen für Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen eingeführt werden, über Möglichkeiten eines Schwangerschaftsabbruchs zu informieren.

Werbung durch die Hintertür? Das wird sich zeigen, wenn die genaunen Pläne zur Reform des Paragrafen vorliegen. Es kann sein, dass tatsächlich lediglich die Möglichkeiten einer objektiven Information der Patientin durch die Ärzte und Krankenkassen verbessert werden.

Es kann aber auch sein, dass am Ende die Werbung durch die Hintertür kommt, und zwar in Form ärztlicher Beratung und Beeinflussung durch die Krankenkassen.

Sven von Storch

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