In Düsseldorf war die allgemeine Maskenpflicht beschlossen worden. Viele Bürger fanden die Maßnahmen übertrieben. Ein Bürger hatte dagegen geklagt. Wie »RP-Online« berichtete, hat er vor Gericht nun gewonnen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat den Beschluss der Stadt als rechtswidrig eingestuft.
Der Bürger, der geklagt hatte, ist nun von der Maskenpflicht befreit. Doch für die anderen Bürger gilt die Pflicht weiterhin, obwohl das Gericht dagegen entschieden hat. Denn der Beschluss gilt nur für den Antragsteller.
Dennoch steht nun die Stadtverwaltung Düsseldorf unter Zugzwang. Sie muss nun auf das Urteil reagieren und entweder die allgemeine Maskenpflicht wieder abschaffen oder modifizieren.
Die Stadt hatte ursprünglich sogar vor, Vergehen gegen die allgemeine Maskenpflicht mit Bußgeldern zu ahnden.


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