Post ist da! Der Rundfunkbeitrag ist fällig! 17,98 Euro im Monat. Das macht 53,94 Euro im Quartal. Wer nicht überweist, bekommt eine Mahnung. Wer sich weiterhin wehrt, darf sich auf den Gerichtsvollzieher und die Pfändung freuen.
Sie haben gar keinen Fernseher? Sie nutzen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gar nicht? Sie ärgern sich über die tendenziöse Berichterstattung in der „Tagesschau“ oder im „heute journal“? Sie wollen nicht für das „Musikantenstadl“ zahlen? Das interessiert keinen! Zahlen müssen sie trotzdem.
Versuchen wir uns zu erinnern! Gab es eigentlich irgendwann einmal eine Volksabstimmung zu den Rundfunkgebühren oder Rundfunkbeiträgen? Hatten wir jemals die Wahl? Gab es jemals einen Moment, in dem wir NEIN sagen durften?
Für Leute mit dickem Geldbeutel mag der Rundfunkbeitrag ein Trinkgeld sein. Und Sozialleistungsempfänger können sich befreien lassen. Doch für die Familie von Max Mustermann und Lieschen Müller mit normalem Job und knappem Einkommen ist das viel Geld. Sie müssen jeden Monat den Cent dreimal umdrehen, um über die Runden zu kommen und der Familie das Essen auf den Tisch zu stellen.
Zwangsgebühr – selbst bei Konsumverzicht
Wer konsumiert, muss zahlen. Das ist der Deal der Konsumgesellschaft. Nur bei den Rundfunkbeiträgen müssen auch jene zahlen, die das Angebot nicht nutzen wollen oder können. Man kann sich der Rundfunkgebühr nicht entziehen.
Wer mit seiner Tageszeitung oder seinen Wochenmagazin unzufrieden ist, kann das Abonnement abbestellen. Wer mit dem Fernsehsender unzufrieden ist, wechselt das Programm. Die Konsumenten haben die Möglichkeit, mit den Füßen, mit dem Portemonnaie oder mit der Fernbedienung abzustimmen. Die Verlage und Fernsehsender müssen sich stets mit ihren Auflagenverkäufen und Einschaltquoten kritisch auseinandersetzen. Doch der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist diesem Druck entzogen. Sein Finanzaufkommen ist stabil, da durch Zwangsabgaben gesichert.
Rundfunkgebühr und Rundfunkbeiträge
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk unterscheidet zwischen Rundfunkgebühren und Rundfunkbeiträgen. Das ist keine Wortspielerei. Rundfunkgebühren galten in Deutschland bis 2012. Bis dahin galt als Vorraussetzung für die Eintreibung der Rundfunkgebühren der Besitz von Empfangsgeräten, Fernseher und Radio. Wir erinnern uns noch an die freundlichen Damen und Herren von der GEZ, die an die Tür klopften, um nachzuschauen, ob man einen Fernseher im Wohnzimmer stehen hat. Diese Zeiten sind vorbei.
Dann kam die Reform. Ab 2013 zahlt man Rundfunkbeiträge. Diese werden unabhängig von der Zahl der Geräte pro Haushalt fällig. Auf dem ersten Blick scheint dies praktisch, weil der Aufwand, die tatsächliche Bereitstellung von Empfangsgeräten nachzuprüfen, entfällt. Insbesondere der technischen Entwicklung mit der Möglichkeit, den Computer oder das Smartphone zum Empfang zu nutzen, trägt diese Reform Rechnung. Andererseits ist keine Differenzierung mehr möglich. Wer nur ein Radio hat, muss trotzdem soviel zahlen, wie jemand, der einen Fernseher hat.
Kritik an öffentlich-rechtlichen Rundfunk und am Rundfunkbeitrag
Kritik an den Gebühren und Beiträgen gibt es schon, seitdem sie existieren. Also seit Jahrzehnten. Da ist vor allem die Kritik am Meinungs- und Versorgungsmonopol. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk beansprucht eine Sonderstellung mit exklusiven Rechten, die allen anderen Medien verwehrt bleiben.
Wenn Personen, Organisationen, politische Gruppierungen oder Demonstrationen sich von den öffentlich-rechtlichen Medien unfair dargestellt fühlen, haben sie keinerlei Möglichkeiten des Boykotts. Eine Boulevardzeitung kann man boykottieren, das ZDF nicht.
Sind ARD und ZDF wirklich ihr Geld wert?
Dann gibt es noch den Frust über die immens hohen Honorare und Kosten für teure Sendungen, Fernsehmoderatoren und Showmaster – ja sogar teure Nachrichtenmoderatoren. Warum müssen prominente Moderatoren auf Kosten der Gebühren- bzw. Beitragszahler mehr verdienen als die Bundeskanzlerin oder der Bundespräsident auf Kosten der Steuerzahler? Thomas Gottschalk beispielsweise gilt für viele als guter Showmaster. Aber wer hat seine astronomischen ZDF-Honorare gezahlt, die ihn zum Multimillionär gemacht haben? Waren das alles nur freiwillig vom Konsumenten gezahlte Gelder und Werbeeinkünfte?
Mehrkosten für Firmen, Unternehmen und Kommunen
Unternehmen mit zahlreichen Filialen, Betriebs- und Produktionsstätten oder Büros sind durch die neuen Beitragsregelungen besonders belastet. Für sie ist es zu erheblichen Mehrkosten gekommen. Einige haben vor Gericht geklagt, doch verloren.
Auch Unternehmen mit großem Fuhrpark leiden unter den hohen Rundfunkbeiträgen, seien es Transport- und Logistikunternehmen, Taxiunternehmen oder Autovermietungen. Je mehr Firmenfahrzeuge sie im Dienst haben, desto höher sind die Beitragsverpflichtungen.
Ebenso sind die Kommunen von höheren Kostenbelastungen betroffen, nämlich insbesondere dann, wenn sie viele Beschäftige haben und dezentral organisiert sind, das heißt viele unterschiedliche Standorte und Büros haben.
Petition gegen Rundfunkbeitragspflicht
Wir möchten Sie in diesem Zusammenhang auf eine Petition gegen die Rundfunkbeitragspflicht bei www.civilpetition.de aufmerksam machen. Gefordert wird dort die Option, aus der Beitragspflicht aussteigen zu können, wenn man auf den Konsum des öffentlich-rechtlichen Rundfunkangebots verzichten will oder keine entsprechenden Geräte zum Empfang bereithält.
Man muss ja auch keine Kabelgebühren zahlen, wenn man keinen Anschluss fürs Kabelfernsehen hat. Und auch die Kosten des Telefonanschlusses sind nur dann fällig, wenn der entsprechende Anschluss vorhanden ist und genutzt wird. Die Kfz-Steuer ist auch nur dann aufzubringen, wenn man ein Kraftfahrzeug fahrbereit hält. Wer kein Auto oder Motorrad hat, braucht logischerweise nicht zu zahlen. Auch die Hundesteuer kann man nur von Hundehaltern verlangen. Und die Kurtaxe in Urlaubsorten zahlt auch nur derjenige, der dort Urlaub macht. Warum gilt diese Logik nicht bei ARD, ZDF oder Deutschlandradio?
Es gibt unzählige alternative Bezahlmöglichkeiten, die man diskutieren könnte. Und das muss nicht immer Werbung sein. Man könnte den Kunden beispielsweise ein Abonnement anbieten. Oder man könnte sich am Bezahlfernsehen orientieren, dass man seine gewünschten Sender erst nach Zahlung freigeschaltet bekommt. Wie auch immer man sich entscheidet, welche Wege auch diskutiert werden mögen: Es muss nicht bei der unwiderruflichen Zwangsgebühr bleiben.


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