Gerichtsurteil

Paris_ Unterstellung von Homophobie ist eine Beleidigung

In Paris wurde eine »LGBT«-Lobbyistin zu einer Schmerzensgeldzahlung an die französische Familienschutzorganisation »La Manif pour tous« verurteilt. Dem Urteil war die Unterstellung einer angeblichen Homosexuellenfeindlichkeit vorausgegangen.

Freie Welt

Im Jahr 2013 war das Logo von »Manif pour tous«, das aus einem Mann, einer Frau und zwei Kindern besteht, auf Plakaten der Lobbyorganisation abgebildet und mit dem Wort »Homophobes« versehen. Hierfür wurde die Beklagte zur Zahlung von Schmerzensgeld und der Übernahme der Prozesskosten verurteilt.

Langsam sollte klar geworden sein, dass die Darstellung einer heterosexuellen, klassischen Familie nichts mit der Ablehnung Homosexueller zu tun hat. Darüber hinaus ist es durchaus möglich, homosexuell veranlagte Menschen zu respektieren, ohne dass man gleich alle übertriebenen Forderungen einer lautstarken Minderheit erfüllen müsste.

Es ist an der Zeit, dass die Aktivisten verstehen lernen, dass haltlose Unterstellungen juristische Konsequenzen nach sich ziehen. Das Pariser Urteil ist ein guter Anfang.

Zum Artikel auf queer.de.

Sven von Storch

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