Bundesinnenministerium zieht sich zurück

Keine Beschwerde gegen AfD-Entscheidung im Eilverfahren

Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln (VG Köln) zur Einstufung der AfD wird keine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt. Das bestätigte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums.

AfD Wahlplakate


Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts

Das Gericht entschied am 2. März 2026, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD nicht als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen darf. Eine endgültige Entscheidung steht im Hauptsacheverfahren noch aus. Das Bundesinnenministerium will sich auf dieses Verfahren konzentrieren.

Begründung des Gerichts

Innerhalb der AfD gebe es einige Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, doch diese Bestrebungen prägen die Partei jedoch nicht in einer Weise, die eine verfassungsfeindliche Gesamtgrundtendenz rechtfertigt.

Einschätzung des Verfassungsschutzes

Das BfV hatte die AfD als gesichert extremistisch eingestuft, u. a. wegen eines angeblich ethnisch-abstammungsmäßigen Volksverständnisses, das ganze Bevölkerungsgruppen abwertet. Die AfD klagte gegen diese Einstufung. Die frühere Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte während ihrer Amtszeit noch vor dem Abschluss der Ermittlungen vollmundig die Einstufung als gesichert rechtsextrem angekündigt.

Rechtskraft

Das Bundesinnenministerium, unter Leitung von Alexander Dobrindt (CSU), verzichtet auf eine Beschwerde. Damit wird der Beschluss des Gerichts rechtskräftig.

Sven von Storch

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Kommentare

Ekkehardt Fritz Beyer

05.03.2026 | 13:28

... „Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln (VG Köln) zur Einstufung der AfD wird keine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt. Das bestätigte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums.“ ...

Weil bei einem Vergleich des Ole und seiner Nancy mit dem Fritze samt seiner Göttin(?) ein ähnliches Ergebnis erwartet wird??? https://www.youtube.com/watch?v=2uynJU0VA5w

Else Schrammen

05.03.2026 | 15:28

Na, wenn Dobrindt gegen das Urteil vorgegangen wäre, hätte er sich ganz schön die Finger verbrannt. Wie sieht es denn mittlerweile in den Ländern wie etwan Niedersachsen, Brandenburg oder Thüringen aus? Sind die immer noch dabei, den "Rechtsexrtremisten" das Dasein abzusprechen? Steht Fritzens Brandmauer noch?!

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