Hintergrund des Falles
In Wien hatten zwei Männer vertraglich festgelegt, Konflikte durch eine Scharia-Schiedsinstitution nach sunnitischen Prinzipien (»Ahlus-Sunnah wal-Jamaah«) entscheiden zu lassen. Als ein Streit eskalierte, verurteilte das Gremium einen der Beteiligten zur Zahlung von 320.000 €. Der Verurteilte legte Berufung ein – mit dem Argument, Scharia sei vielfältig interpretierbar und grundfalsch im Rechtsstaat.
Das Landesgericht Wien jedoch wies das Argument zurück. Es betonte: In Österreich gilt Privatautonomie – sofern das Ergebnis nicht gegen fundamentale Rechtswerte verstößt, sei die Durchführung eines solchen Schiedsspruchs zulässig, unabhängig davon, ob tatsächlich Scharia-Normen angewandt wurden. Entscheidend sei allein das Ergebnis, nicht die zugrundeliegende Rechtsordnung, wie kath.net berichtet.
Rechtliche Bewertung
Das Landesgericht stützt sich auf das österreichische Schiedsverfahrensrecht (ACCP §§ 577 ff.), das umfassende Autonomie bei Schiedsvereinbarungen gewährt, solange keine öffentliche Ordnung verletzt wird. Arbitrierende Parteien dürfen wirksame Regeln wählen, und ein staatlicher Eingriff ist nur bei Verstößen gegen fundamentale Werte erlaubt.
Die Reaktionen fallen massiv aus: FPÖ-Politiker warnen vor einer gewaltsamen Islamisierung und sprechen von einer Erosion der Rechtsstaatlichkeit. ÖVP-Sekretär Nico Marchetti kündigt an, künftig Scharia-Regelungen im Zivilrecht grundsätzlich unterbinden zu wollen: »Unsere Grundwerte sind nicht verhandelbar.« (wie Vienna Online berichtet)
Gefahr paralleler RechtssystemeE
xperten und konservative Medien sehen in der Entscheidung einen Präzedenzfall: Die mögliche Anerkennung religiöser Rechtsordnungen könnte allmählich zu »Paralleljustiz« führen, vor allem wenn Scharia-Regeln weiter in Verträge und private Vereinbarungen eindringen.
Der Fall markiert einen Wendepunkt: Privatautonomie darf kein Schlupfloch für den Aufbau religiöser Sondergerichtsbarkeit werden. Österreich, als Rechtsstaat mit christlich-abendländischer Prägung, muss klare gesetzliche Grenzen ziehen – insbesondere für Gebiete wie Personalstatus, Erbrecht und Familienrecht: Scharia hat dort nichts zu suchen.


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