Der Gesetzentwurf mit dem Titel »Abtreibung ist Mord« würde ein Verbot der »öffentlichen Befürwortung« sowie der »Information« über die Möglichkeit einer Abtreibung einführen. Außerdem soll die »Anstiftung zur Abtreibung« als Straftatbestand anerkannt werden, der mit bis zu acht Jahren Gefängnis geahndet werden kann, wie Notes from Poland berichtet.
Es ist zwar nicht bekannt, wann der Sejm den Vorschlag erörtern wird, aber Frauenrechtsorganisationen warnen davor, dass es dadurch schwieriger würde, Menschen zu helfen, die in schwierigen Situationen Unterstützung benötigen.
Godeks Nichtregierungsorganisation, die Stiftung Leben und Familie (Życie i Rodzina), hat bereits Gesetzesentwürfe vorgelegt, die ein Verbot von Abtreibungen aufgrund fötaler Anomalien vorsehen (der Gesetzesentwurf wurde vom Sejm zur weiteren Bearbeitung zurückgestellt, aber solche Schwangerschaftsabbrüche wurden später durch ein Urteil des Verfassungsgerichts effektiv verboten) sowie einen Gesetzesentwurf, der die "Förderung von Homosexualität" und Pride Parades verbietet.
Die nun von ihr vorgeschlagene Gesetzgebung würde die »öffentliche Befürwortung von Handlungen, die die Möglichkeit einer Abtreibung betreffen«, die »öffentliche Aufforderung zur Abtreibung« und die »öffentliche Information über die Möglichkeit einer Abtreibung« innerhalb und außerhalb Polens verbieten.
Die beiden einzigen Ausnahmen, die in dem Gesetzentwurf vorgesehen sind, sind identisch mit denjenigen, die derzeit im polnischen Recht gelten: wenn das Leben oder die Gesundheit der Frau in Gefahr ist und wenn die Schwangerschaft das Ergebnis einer Vergewaltigung ist.
Der Gesetzentwurf sieht auch die Verhängung von Strafen für das »Herstellen, Befestigen, Einführen, Erwerben, Aufbewahren, Besitzen, Vorführen, Transportieren oder Übermitteln von Druckerzeugnissen, Aufzeichnungen oder anderen Gegenständen oder Datenträgern« vor, die die oben genannten Inhalte enthalten. Diese Handlungen würden mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet.
Die Verleitung einer Frau zur Abtreibung wird mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft, wenn das Kind bereits in der Lage ist, außerhalb des Körpers der Frau eigenständig zu leben, sogar mit bis zu acht Jahren. Stirbt die Frau, würde die Strafe bis zu 12 Jahre Gefängnis betragen.


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