Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat den Evolutionsbiologen Ulrich Kutschera von dem Vorwurf freigesprochen, er habe Homosexuelle beleidigt, berichtet die Zeitung Junge Freiheit. Seine kritischen Aussagen zur so genannten »Ehe für alle« seien vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt, so das Gericht.
Kutschera habe auf »lesbische Frauen« und »homosexuelle Männer« Bezug genommen und damit eine »unüberschaubare Gruppe« angesprochen. Seine Aussagen würden daher nicht die Ehre jedes einzelnen Betroffenen verletzen. Die »teilweise polemischen und überspitzten Meinungsäußerungen« Kutscheras seien als Teil des »geistigen Meinungskampfes in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage« nicht als Schmähkritik zu werten, begründete das Gericht seine Entscheidung, fasst kath.net zusammen.
Das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigt damit ein Urteil des Landesgerichts Kassel vom März 2021. Dieses hatte Kutschera vom Vorwurf der Beleidigung und Volksverhetzung freigesprochen. Auch dieses Gericht sah die Aussagen des Biologen als vom Grundgesetz geschützt an.
Kutschera hatte 2017 in einem Interview mit kath.net unter anderem gesagt: »Sollte das Adoptionsrecht für Mann-Mann- bzw. Frau-Frau-Erotikvereinigungen kommen, sehe ich staatlich geförderte Pädophilie und schwersten Kindesmissbrauch auf uns zukommen.«
Die »widernatürliche Frühsexualisierung« bezeichnete er als »geistige Vergewaltigung Schutzbefohlener«. Kinder lesbischer Paare, die mittels künstlicher Befruchtung gezeugt wurden, nannte er »bemitleidenswerte Befruchtungsprodukte«.


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