Gerecht für das Kind? Das nächste kostspielige Experiment?

Krankenkassen für den Kinderwunsch von Transsexuellen

Das Bundessozialgericht öffnet die Tür für die Kostenübernahme durch Krankenkassen für das Einfrieren von Samenzellen bei Transsexuellen. Ein Präzedenzfall mit weitreichenden Folgen?

Das jüngste Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) sorgt für erhebliche Diskussionen. Laut der Entscheidung aus Kassel könnte es bald Realität werden, dass Krankenkassen die Kosten für das Einfrieren von Samenzellen bei Transsexuellen übernehmen. Konkret geht es um Menschen, die sich einer geschlechtsangleichenden Behandlung unterziehen – und später dennoch Kinder zeugen möchten, wie Welt berichtet.

Dieser Fall wirft zahlreiche Fragen auf, vor allem hinsichtlich der Tragweite für die Solidargemeinschaft. Wer hätte vor einigen Jahren gedacht, dass Krankenkassen derartige Kosten für den Kinderwunsch von Transsexuellen tragen sollen? Die 24-jährige Klägerin, die von Mann zu Frau transitionierte, beantragte die Übernahme der Kosten für das Einfrieren ihrer Samenzellen, um sich die Möglichkeit eigener Kinder offenzuhalten. Zunächst lehnte die Krankenkasse ab, doch das BSG urteilte, dass eine Geschlechtsangleichung ebenfalls als keimzellschädigend eingestuft werden könne – ähnlich wie eine Strahlentherapie.

Das Urteil könnte als Präzedenzfall für zukünftige Fälle dienen und den Krankenkassen eine enorme finanzielle Last aufbürden. Der Leidensdruck durch die Transsexualität sei laut dem Gericht mit einer Erkrankung vergleichbar, wodurch die Kostenübernahme infrage komme. Doch was bedeutet das für die Beitragszahler? Kritiker sehen hier eine neue, unnötige Belastung auf die Solidargemeinschaft zukommen, während traditionelle Familienplanung und gesundheitliche Grundversorgung in den Hintergrund treten.

Die Entscheidung liegt nun in den Händen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), der eine Richtlinie zur Kostenübernahme erstellen muss. Es bleibt abzuwarten, wie weitreichend diese Richtlinie sein wird und wie viele Transsexuelle darauf Anspruch erheben könnten. Doch bereits jetzt ist klar: Dieser Fall wird die öffentliche Debatte über die Grenzen der medizinischen Versorgung und die Rolle der Krankenkassen neu entfachen.

Ist dies wirklich der Weg, den unser Gesundheitssystem gehen sollte?

Sven von Storch

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