Ein aktualisierter Referentenentwurf des Bundesinnen- und des Bundesjustizministeriums (BMI / BMJV) sieht vor, die bisher nötige Belegpflicht für die Änderung der Geschlechtseinträge von Menschen, die sich dem anderen Geschlecht zugehörig empfinden, erheblich zu erleichtern, wie iFamNews berichtet.
Nur der Nachweis einer einfachen Beratung soll in Zukunft ausreichen, Familiengerichte sollen Änderungen des Geschlechtseintrags auch gegen den Willen der Eltern anordnen können.
Der bisher nicht-öffentliche Gesetzesentwurf, liegt Aktionsbündnis Demo für Alle vor, und stellt ein neues „Gesetz über die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen“ (Geschlechtseintragungsänderungsgesetz – GeschlEintrÄndG) dar, welches das bisher gültige Transsexuellengesetz (TSG) ersetzen soll.
Das Aktionsbündnis Demo für Alle erklärte in einer Meldung, dass der Gesetzesentwurf de facto das Geschlecht abschaffe und wies auf die zu erwartenden gefährlichen Auswirkungen hin.
iFamNews kommentiert diesbezüglich: »So könnten Kinder während der entwicklungspsychologisch verletzlichen Adoleszenzphase dazu verleitet werden, ihr natürliches Geschlecht zu ändern und sich folgenschweren und irreversiblen Behandlungen zu unterziehen. Sexuelle Gewalt gegen Frauen und Mädchen werde erleichtert, wenn Männer sich vor dem Staat zu Frauen erklären lassen und legal in öffentlichen Duschen und Toiletten aufhalten dürfen. Nicht zuletzt werden die Kinder dem Schutz der eigenen Eltern entzogen, wenn Familiengerichte die Änderung des Geschlechtseintrags auch gegen den Willen der Eltern anordnen können.«
Demo für Alle ruft zur Mitzeichnung einer Petition auf, die an Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) gerichtet ist.


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