»Die 13. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt urteilte Anfang Dezember, dass die Deutsche Bahn die nicht-binäre Geschlechtsidentität von Personen bei der Anrede berücksichtigen müsse. Durch eine obligatorische Festlegung von Personen als „Herr“ oder „Frau“ würden Personen nicht-binärer Geschlechtsidentität diskriminiert«, wie iFamNews berichtet.
Anlass sei die Klage einer Person gewesen, die eine »nicht-binäre Geschlechtsidentität« für sich beanspruchte. Die Person wurde dann falsch angesprochen und fühlte sich diskriminiert, sie erhob infolgedessen Klage.
Das Gericht gab der Klage teilweise statt und stellte fest, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) das allgemeine Persönlichkeitsrecht der klagenden Person verletzt werde: „Für das Auftreten in einer bestimmten Geschlechtsidentität ist nach allgemeinem Verständnis die Anredeform von zentraler Bedeutung“, erklärte die Kammer.
Die Deutsche Bahn müsse nun eine geschlechtsneutrale Grußformel verwenden, wie etwa „Guten Tag“.


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