In einem symbolträchtigen Schritt hat die französische Nationalversammlung am Donnerstag dafür gestimmt, den effektiven und gleichberechtigten Zugang zum Recht auf freiwilligen Schwangerschaftsabbruch - dem offiziellen französischen Euphemismus für Abtreibung - zu einem Verfassungsrecht zu machen. Wie Jeanne Smits auf LifeSiteNews berichtet.
337 Abgeordnete stimmten für den von der linksextremen Partei La France insoumise (Das unbeugsame Frankreich) und ihrer parlamentarischen Koalition NUPES vorgelegten Text, nur 32 stimmten dagegen, 18 enthielten sich. Die übrigen Abgeordneten (es gibt 577 députés in der Assemblée nationale) haben sich nicht an der Abstimmung beteiligt.
Bemerkenswerterweise war das Rassemblement national, die Nachfolgepartei von Jean-Marie Le Pens rechtsnationaler Bewegung, dem Front national, in dieser Frage gespalten, und Marine Le Pen selbst, die Tochter von Jean-Marie, sprach sich für die Aufnahme des Abtreibungsrechts in die französische Verfassung aus. Offiziell wurde festgestellt, dass sie für den Gesetzesentwurf gestimmt hatte, doch später erklärte der neue Parteivorsitzende Jordan Bardella, dass sie bei der Abstimmung aus gesundheitlichen Gründen nicht im Plenarsaal anwesend gewesen sei und sich der Stimme enthalten hätte, wenn sie abgestimmt hätte.
Von den 89 nationalen Abgeordneten des Rassemblement stimmten jedoch nicht weniger als 38 dafür, den Zugang zur Abtreibung zu einem verfassungsmäßigen Recht zu machen. 23 stimmten dagegen und 13 enthielten sich der Stimme. Die übrigen Mitglieder haben sich nicht die Mühe gemacht, ihre Meinung zu äußern. Die meisten der 62 Abgeordneten der historischen Mitte-Rechts-Partei Les Républicains taten dasselbe; 13 stimmten dafür und nur 7 dagegen; 2 enthielten sich der Stimme. Die große Mehrheit der linken Abgeordneten, einschließlich der Partei des Präsidenten (ironischerweise Renaissance oder Wiedergeburt genannt), stimmte dem Gesetz zu.
Die Politiker wollen Frankreich eindeutig als Beispiel für die Welt aufstellen. Nach den derzeitigen Gesetzen ist die Abtreibung technisch gesehen kein Recht, sondern eine Ausnahme, und eine illegale Abtreibung kann theoretisch immer noch strafrechtlich sanktioniert werden.


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