Der Fall Pell ist vor Weihnachten zu einem guten Ende gekommen: der Kardinal wurde von seiner Haftstrafe freigesprochen und konnte wieder nach Rom zurückkehre [Freie Welt berichtete].
In der Aufarbeitung fallen nun Klagen gegen Medienunternehmen an, die sich nicht an ein Nachrichtenembargo gehalten haben, wie The Guardian berichtet.
Medienunternehmen hatten zugegeben, im Jahr 2018 gegen eine Nachrichtensperre verstoßen zu haben, als sie über die Urteile des Prozesses von George Pell berichteten. Betroffen sind vor allem die großen TV-Sender »Channel 9«, »The Age«, »Sydney Morning Herald« und die »Australian Financial Review«, aber auch »The Daily Telegraph«, »Herald Sun« und andere. Insgesamt sollen in 72 Fällen die Sperre gebrochen sein, 18 Journalisten und 12 Medienorganisationen sitzen auf der Anklagebank, wie Die Tagespost berichtet.
Die Unternehmen veröffentlichten oder sendeten jeweils bis zu vier Berichte, die gegen die Nachrichtensperre verstießen. Die Unternehmen werden die Kosten in Bezug auf die betroffenen Anklagen tragen, man konnte sich ohne Gefängnisstrafe einigen.
»In Anbetracht des Geständnisses und der Übernahme der Verantwortung in Bezug auf jede Veröffentlichung und anderer Angelegenheiten, die für die Beurteilung des öffentlichen Interesses relevant sind, hat der Direktor entschieden, dass es im öffentlichen Interesse ist, die verbleibenden Anklagen zurückzuziehen«, heißt es in der von der Staatsanwältin Lisa De Ferrari vorgelegten Geständnisvereinbarung.


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