Maximale Teilnehmerzahl, Hygienemaßnahmen und Messverbot

Corona-Politik in der EU schränkt Religionsfreiheit ein

Überall in Europa werden Gottesdienste eingeschränkt. Hier eine Übersicht.

Irland und Slowenien sind die einzigen beiden Länder der Europäischen Union, in denen die jeweiligen Regierungen alle öffentlichen religiösen Feiern verboten haben. In den anderen Mitgliedsstaaten variieren die Einschränkungen erheblich, wie iFamNews berichtet.

Eine der strengsten Regelungen gilt in Belgien, wo sich bereits Dutzende von Katholiken in Brüssel versammelt haben, um gegen die aktuellen Regeln zu protestieren, die maximal fünfzehn Personen pro Feier zulassen. Der Protest fand vor der Koekelberg-Basilika statt, der fünftgrößten Kirche der Welt, die 8.000 Gläubige fassen kann, gerade um die Absurdität der derzeitigen Beschränkungen zu zeigen.

Hier finden Sie eine Liste der in den verschiedenen Ländern der Europäischen Union geltenden Einschränkungen für öffentliche Gottesdienste, zusammengestellt auf der Website von „Re-open EU.“

Kultus vollständig verboten: Irland und Slowenien

Keine spezifischen Grenzwerte (außer für Hygienemaßnahmen): Österreich, Kroatien, Finnland, Frankreich, die Niederlande, Rumänien, die Slowakei

Regionale Beschränkungen: Deutschland, Griechenland, Spanien und Portugal

50 % der Kapazität: Italien und Estland

20 % der Kapazität: Lettland

Maximal 500 Teilnehmer: Dänemark

Maximal 50 Teilnehmer: Island

Maximal 15 Teilnehmer: Belgien, Bulgarien

Maximal 8 Teilnehmer: Schweden

Eine Person pro 15 qm: Polen

Eine Person pro 4 qm: Malta

Maximal 10 % der Sitze: Tschechische Republik

Sven von Storch

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