Die Regierung Großbritanniens hat auf eine Petition reagiert, in der sie aufgefordert wurde, »die Entschädigung für die Hersteller von COVID-19-Impfstoffen aufzuheben, damit Einzelpersonen Schadensersatzansprüche gegen sie geltend machen können«, indem sie klarstellte, dass »das Recht von Einzelpersonen, die Hersteller des Impfstoffs zu verklagen« nicht aufgehoben wurde, wie The Daily Sceptic berichtet.
Stattdessen legt die Entschädigung fest, wer die »Verluste des Herstellers, die sich aus einem solchen Anspruch ergeben, bezahlt«. Das bedeutet, dass die Impfgeschädigten die Hersteller verklagen können, obwohl die Regierung die Kosten dafür übernimmt.
In der Antwort der Regierung heißt es:
»Im August 2021 wurden Änderungen an den Humanarzneimittelverordnungen von 2012 vorgenommen, um die Einführung der COVID-19-Impfstoffe zu unterstützen. Obwohl die Gesetzgebung eine teilweise Immunität von der zivilrechtlichen Haftung für Impfstoffe vorsieht, die im Rahmen einer Notfallgenehmigung geliefert werden, bleibt das Recht von Einzelpersonen erhalten, die Hersteller des Impfstoffs gemäß Teil 1 des Verbraucherschutzgesetzes von 1987 zu verklagen. Dies stellt einen wichtigen Schutz dar, wenn die Sicherheit des Produkts nicht dem entspricht, was die Menschen unter Berücksichtigung aller Umstände erwarten dürfen, und wenn dieser Fehler zu Personenschäden führt.«
Die Regierung fügte hinzu, dass es sich bei der Summe von 120.000 Pfund im Rahmen des Vaccine Damage Payment Scheme (VDPS) um eine einmalige Pauschalzahlung handelt, die nicht zur Deckung der lebenslangen Kosten der Betroffenen gedacht ist.


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