Der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf hat in der Allgemeinen Zeitung einen Kommentar zur Debatte um die Lebensrechts-Positionen von Frauke Brosius-Gersdorf veröffentlicht. Auch nach deren Verzicht auf die Kandidatur zum Verfassungsrichteramt bleibt das Thema hochaktuell. Denn die Juristin repräsentiert eine Strömung in der Rechtswissenschaft, die das Fundament des Grundgesetzes infrage stellt.
Menschenwürde gilt von Anfang an
Kohlgraf bekennt sich zwar zur »unumstößlichen Wahrheit« des Grundgesetzes: »Die Würde des Menschen ist unantastbar, von Anfang an, für alle Menschen und ohne Abstufungen.« Doch genau an dieser Stelle offenbart sich seine Inkonsequenz. Denn die Angriffe von Brosius-Gersdorf auf die Menschenwürde ungeborener Kinder übergeht er. Ihre Aussage, die Menschenwürde gelte erst ab der Geburt, stellt die Grundlage unserer Verfassung infrage – ein klarer Verstoß gegen den Geist von Artikel 1 GG.
Ignorieren statt Stellung beziehen
Während zahlreiche Bürger, Wissenschaftler und auch die Bischöfe Oster und Voderholzer entschieden gegen diese Relativierung protestierten, verweigert sich Kohlgraf einer klaren Stellungnahme. Er beruft sich darauf, die »komplexen Texte« nicht gelesen zu haben. Doch die zentralen Aussagen der Juristin sind für jeden Laien verständlich: Das ungeborene Kind soll von der Menschenwürde ausgeschlossen und nur mit einem »geringen Schutzniveau« versehen werden.
Pflicht des Bischofs: Orientierung geben
Gerade als Theologe und Professor wäre Kohlgraf gefordert, die Schriften von Brosius-Gersdorf zu studieren und die gravierenden Defizite ihrer Argumentation offenzulegen. Denn es geht um die fundamentale ethische Frage: Haben ungeborene Kinder ein Lebensrecht – oder nicht? Der Hinweis auf »komplexe Abwägungsverfahren« kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass Brosius-Gersdorf das Lebensrecht von Ungeborenen faktisch bestreitet.
Das Lebensrecht darf nicht abgestuft werden
Die Argumentation, der Embryo sei abhängig vom Körper der Mutter und daher nur eingeschränkt schutzwürdig, ist willkürlich. Gerade in seiner Schwäche und Abhängigkeit verdient das ungeborene Kind besonderen Schutz. Wer das Lebensrecht abstufen will, läuft am Ende darauf hinaus, es abzuschaffen.
Forderung nach Klarheit
Wenn Kohlgraf es ernst meint mit der Verteidigung der »unumstößlichen Wahrheiten« unserer Verfassung, darf er sich nicht wegducken. Vielmehr ist er aufgerufen, den Katholiken seines Bistums Orientierung zu geben. Denn es geht nicht um einen »Kulturkampf«, sondern um die unteilbare Würde jedes Menschen.


Add new comment