Vatikan kämpft für Religionsfreiheit

Ohne Präzedenzfall_ Der Vatikan setzt Italien unter Druck, Gender-Gesetz zu kippen

In einem beispiellosen Schritt seit den Lateranverträgen und dem Konkordat mit Italien 1929, spannte der Vatikan seine politischen »Muskeln«, um Italien dazu zu drängen, das seit mehreren Monaten diskutierte Gender-Gesetz, nicht zu verabschieden.

Am 17. Juni übergab Msgr. Paul Richard Gallagher, Sekretär für die Beziehungen zu den Staaten des vatikanischen Staatssekretariats – der Außenminister des Heiligen Stuhls – dem Ersten Botschaftsrat der italienischen Botschaft beim Heiligen Stuhl eine sogenannte »Verbalnote«, d.h. eine in der dritten Person geschriebene und nicht unterschriebene formelle Mitteilung, die den „Zan-Einzeltext“ radikal bestreitet. Der Text 'Zan' ist der pro-Gender-Gesetzesentwurf Italiens, das seit November 2020 diskutiert wird, wie iFamNews berichtet.

In der italienischen Zeitung Corriere della Sera wird die wichtigste Textstelle der Note zitiert: »Einige der derzeitigen Inhalte des Gesetzesvorschlags, der vom Senat geprüft wird, reduzieren die Freiheit, die der katholischen Kirche durch Artikel 2, Absatz 1 und 3 der Vereinbarung zur Revision des Konkordats garantiert wird.«

Der Corriere berichtet über die entscheidende Passage des vatikanischen Dokuments: „Einige der derzeitigen Inhalte des Gesetzesvorschlags, der vom Senat geprüft wird, reduzieren die Freiheit, die der katholischen Kirche durch Artikel 2, Absatz 1 und 3 der Vereinbarung zur Revision des Konkordats garantiert wird.“

Mit dieser Verbalnote erinnert der Vatikan Italien an die gegenseitigen Abkommen, die Teil der Lateranverträge sind und stellen klar, dass ein Gender-Gesetz, wie das  »Zan-Gesetz« einen Bruch dieser Verträge darstellen würden. Es würde die Religionsfreiheit verletzen, die die katholische Kirche in Italien aufgrund des Paktes genießen, den Italien unterzeichnet hat.

Der Corriere definiert die Intervention des Vatikans als »einen Akt ohne Präzedenzfall in der Geschichte der Beziehungen zwischen den beiden Staaten« und bezeichnet ihn als »dazu bestimmt, Kontroversen und Fragen aufzuwerfen«. Bisher hat die Kirche noch nie in dieser Art in die Gesetzgebung Italiens eingegriffen.

»Die Pakte zwischen dem Heiligen Stuhl und Italien, in der Revision von 1984, sichern der Kirche ‚die Freiheit der Organisation, der öffentlichen Ausübung des Gottesdienstes, der Ausübung des Lehramtes und des bischöflichen Amtes‘ zu und garantieren ‚den Katholiken und ihren Vereinigungen und Organisationen die volle Freiheit der Versammlung und der Äußerung des Gedankens durch Wort, Schrift und jedes andere Mittel der Verbreitung‘. Aber dies sind, wie ausführlich dokumentiert wurde, genau die Freiheiten, die ein mögliches Zan-Gesetz stark einschränken würde. Die katholische Kirche ist daher völlig im Recht, wenn sie Italien bittet, nicht weiter einen Weg zu beschreiten, der die bestehenden Pakte, die die Freiheiten konkurrieren, ernsthaft verletzen würde,« kommentiert Marco Respinti auf iFamNews.

Indem der Heilige Stuhl sein volles Recht ausübt, stützt er außerdem zahllose Italiener, die sich öffentlich gegen das »Zan-Gesetz« positioniert und an den italienischen Senat appelliert hatten. Der Text würde den bestehenden Pakt zwischen Italien und seinen Bürgern ernsthaft verletzen, und die Rechte der Bürger, zu denen die in der Verfassung des italienischen Staates verankerten Rechte auf Religionsfreiheit, Gedankenfreiheit, Meinungsfreiheit und Organisationsfreiheit gehören, verletzen.

Sven von Storch

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