Am 22. Feburar veröffentlichte die Glaubenskongreagation der Katholischen Kirche die Antwort auf ein »dubium« (eine Frage) »Hat die Kirche die Vollmacht, Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts zu segnen?«
Die klare Antwort der Kongregation lautet: »Nein.«
Das Dokument führt aus:
»[Es ist ] nicht erlaubt, Beziehungen oder selbst stabilen Partnerschaften einen Segen zu erteilen, die eine sexuelle Praxis außerhalb der Ehe (das heißt außerhalb einer unauflöslichen Verbindung eines Mannes und einer Frau, die an sich für die Lebensweitergabe offen ist) einschließen, wie dies bei Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts der Fall ist.«
»Da die Segnungen für Personen in Beziehung zu den Sakramenten stehen, kann darüber hinaus die Segnung gleichgeschlechtlicher Verbindungen nicht als zulässig angesehen werden, weil sie in gewisser Weise eine Nachahmung oder einen analogen Hinweis auf den Brautsegen darstellen würde, der auf den Mann und die Frau herabgerufen wird, die sich im Sakrament der Ehe vereinigen, da „es keinerlei Fundament dafür [gibt], zwischen den homosexuellen Lebensgemeinschaften und dem Plan Gottes über Ehe und Familie Analogien herzustellen, auch nicht in einem weiteren Sinn“.«
Das Thema war vor allem im Rahmen des »synodalen Wegs« in Deutschland besprochen worden, indem progressive Stimmen gefördert wurden, die eine Segnung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften befürworteten. Besonders der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, forderte von der Katholischen Kirche »Reform«.
Rom hat nun diesen progressistischen Veränderungen der Kirchenlehre eine Ende gesetzt.
»Die Antwort auf das vorgelegte Dubium schließt nicht aus, dass Segnungen einzelnen Personen mit homosexueller Neigung gespendet werden die den Willen bekunden, in Treue zu den geoffenbarten Plänen Gottes zu leben, wie sie in der kirchlichen Lehre vorgelegt werden; sie erklärt jedoch jede Segnungsform für unzulässig, die dazu neigt, ihre Verbindungen anzuerkennen. In diesem Fall würde die Segnung nämlich die Absicht zum Ausdruck bringen, nicht bestimmte Einzelpersonen dem Schutz und der Hilfe Gottes im oben genannten Sinne anzuvertrauen, sondern einen Entschluss und eine Lebenspraxis zu billigen und zu fördern, die nicht als objektiv auf die geoffenbarten Pläne Gottes hingeordnet anerkannt werden können.«
Ob das alte Prinzip »Roma locuta, causa finita « (»Rom gat gesprochen, der Fall ist beschlossen«) aber in der Kirche in Deutschland so angenommen werden wird, bleibt fraglich.


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