Die Schweiz zieht nach und tut es einer Reihe von Ländern gleich, in denen es den Bürgern freisteht, durch eine einfache Selbsterklärung die eigene Geschlechtsidentität zu ändern. Ab dem 1. Januar 2022 ist weder der Nachweis einer Hormontherapie oder einer „geschlechtsangleichenden“ Operation noch die ärztliche Bestätigung einer vorliegenden Geschlechtsdysphorie erforderlich. Ab sofort genügt es, in ein Meldeamt zu gehen und ein entsprechendes Formular auszufüllen, um ganz legal das eigene Geschlecht zu ändern, berichtet iFamNews.
»Wenn man zulässt, dass die bloße Überzeugung – egal wie objektiv falsch diese sein mag – die rechtliche Wirklichkeit bestimmt, führt das in ein gesellschaftliches Chaos. Wie dieser Schneeballeffekt enden wird, kann man am Beispiel Mexikos sehen,« kommentiert Robert Siedlecki.
»Dort hat der Oberste Gerichtshof des Landes vor kurzem entschieden, dass die Überzeugung, die eine Person in Bezug auf das eigene Alter hat, das tatsächliche Alter dieser Person bestimmt. Infolge dieser Entscheidung könnte Pädophilie bald nicht mehr als Verbrechen gelten, wenn z. Bsp. ein Erwachsener in gutem Glauben erklärt, ein Kind zu sein. Ebenso könnte es einem Minderjährigen – wenn er oder sie in gutem Glauben deklariert, bereits einundzwanzig Jahre alt zu sein – erlaubt sein, Alkohol zu kaufen oder einen Stripclub zu besuchen. Angesichts dieser „imaginären Realitäts“-Bewegung wäre eine Person bald in der Lage, die eigene Hautfarbe oder ethnische Zugehörigkeit rechtlich zu ändern, und zwar durch eine simple Selbsterklärung.«
»Um diesen Irrsinn zu beenden, müssen vernünftige Menschen – und das ist die Mehrheit der Weltbevölkerung – ihre Stimme erheben und einfordern, dass die objektive Realität ernst genommen wird. Durch unser Schweigen erlauben wir den linken Aktivisten, uns weiterhin die Unwirklichkeit aufzuzwingen,« schließt Siedlecki.


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