In einer eindringlichen Rede im Deutschen Bundestag hat Beatrix von Storch (AfD) scharfe Kritik an der geplanten Gesetzesänderung zum Schwangerschaftskonfliktgesetz geäußert. Von Storch stellte sich als die einzige Stimme im Bundestag dar, die die Anliegen von Christen und Frauen, die durch das neue Gesetz ignoriert werden, vertritt.
Von Storch begann ihre Rede mit der Anklage, dass die Links-Grünen besonders geschickt darin seien, ideologische Kampfbegriffe zu erfinden, um ihre politischen Ziele durchzusetzen. Der neueste Begriff in dieser Reihe lautet »Gehsteigbelästigung«, ein Wort, das von der Gender-Ideologin Ulrike Lembke geprägt wurde. Von Storch betonte, dass alle relevanten Belästigungen bereits strafbar oder als Ordnungswidrigkeit eingestuft seien, und fragte provokativ, warum eine neue Ordnungswidrigkeit wie die »Gehsteigbelästigung« notwendig sei. Sie beschrieb dies als »Orwellsches Neusprech« und warf den Initiatoren vor, die Grundrechte von Christen und Lebensschützern beschneiden zu wollen.
Von Storch hob hervor, dass das Gesetz nicht gegen Klimakleber gerichtet sei, die Straßen blockieren, oder gegen zehntausende Linksextremisten, die versuchen, AfD-Parteitage mit Gewalt zu verhindern. Auch Islamisten, die mit ihren Kampfgebeten den öffentlichen Raum erobern, seien nicht das Ziel des Gesetzes. Diese Gruppen würden von denselben politischen Kräften als akzeptabel oder sogar demokratisch betrachtet. Doch wenn Christen und Lebensschützer ihr Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit wahrnehmen, werde dies sofort angegriffen.
Sie zitierte ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Mai 2023, das klar feststellt, dass Demonstrationen von Lebensschützern vor Pro Familia-Abtreibungszentren zulässig seien. In einer pluralistischen Gesellschaft gebe es kein Recht darauf, von der Konfrontation mit abweichenden religiösen Vorstellungen oder Meinungen gänzlich verschont zu bleiben, so das Gericht.
Von Storch kritisierte weiter, dass die Befürworter des Gesetzes behaupten, durch »Gehsteigbelästigung« würden Beratungsstellen und Abtreibungskliniken in ihrer Tätigkeit behindert und Schwangere davon abgehalten, diese zu betreten. Sie bezeichnete diese Behauptungen als »dummes Zeug« und wies darauf hin, dass es keine belastbaren Statistiken, Umfragen oder Polizeiberichte gebe, die diese Behauptungen stützen.
Sie machte deutlich, dass dieses erfundene Problem dazu genutzt werde, staatliche Repressionen gegen Christen und Lebensschützer zu rechtfertigen. Dabei verwies sie auf die Vorarbeit der Grünen Heinrich-Böll-Stiftung, die 2021 ein Gutachten mit dem Titel »Möglichkeiten gesetzlicher Neuregelungen im Konfliktfeld Gehsteigbelästigung« veröffentlichte. Die Autorin dieses Gutachtens, Sina Fontana, habe auch ein anderes Gutachten geschrieben, in dem sie die Vereinbarkeit der Scharia mit Frauenrechten beschreibt. Von Storch stellte die Doppelmoral heraus: Während christliche Gebete kriminalisiert würden, werde die Scharia gelobt und gepriesen.
Der zentrale Punkt ihrer Rede war, dass es den Grünen und Linken nicht um Frauenrechte gehe, sondern um einen Kampf gegen unsere Kultur. In diesem Kulturkampf wolle die grüne Verbotspartei ihre Kritiker mundtot machen, unterstützt von der FDP. Ein Gebet oder der Protest von Lebensschützern solle mit 5000 Euro Strafe belegt werden, und im Bundestag genüge es, einen bestimmten Vornamen in einem bestimmten Kontext zu nennen, um eine Strafe von 1000 Euro zu riskieren.
Von Storch schloss ihre Rede mit der Aussage, dass dieses Gesetz verfassungswidrig sei und den Geist totalitärer grüner Ideologie atme. Sie betonte, dass die CDU ebenfalls das Beten verbieten wolle, dies jedoch über das Versammlungsrecht erreichen wolle. Nur die AfD stehe für Lebensschutz und Meinungsfreiheit. »Sie werden mir das Beten nicht verbieten und auch nicht das Aussprechen eines männlichen Vornamens: Markus,« erklärte von Storch entschlossen.
Mit dieser Rede hat Beatrix von Storch deutlich gemacht, dass sie die einzige Stimme im Bundestag ist, die sich für die Rechte von Christen und Lebensschützern einsetzt und die Bedenken vieler Bürgerinnen und Bürger ernst nimmt.


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