Eine Stellungnahme aus der Glaubenskongregation des Vatikans legt deutlich dar, dass Paaren, die aus zwei Personen gleichen Geschlechts bestehen, kein Segen erteilt warden dann. Das berichtet Vatican News.
Diese Erklärung beinhalte kein »Urteil über die Personen« involviert.
»Die Kirche hat nicht die Befugnis, gleichgeschlechtlichen Verbindungen den Segen zu erteilen. Eine Segnung homosexueller Paare könne daher als ‚unerlaubt‘ betrachtet werden,« so der Bericht.
Die Glaubenskongregation veröffentlichte die Entscheidung als Antwort auf ein »Dubium« das bei im Vatikan eingereicht wurde.
Grundlegend ist im Text der Kongregation die Unterscheidung zwischen Personen und Verbindungen. Die negative Antwort auf die Segnung der Verbindung beinhaltet in der Tat kein Urteil über die einzelnen betroffenen Personen, so die Erklärung, denen »mit Achtung, Mitgefühl und Takt« zu begegnen ist, wobei »jedes Zeichen ungerechter Diskriminierung« vermieden werden muss, wie lehramtliche Dokumente bereits bekräftigt haben.
Segen können weiterhin Einzelpersonen mit »homosexuellen Neigungen« gespendet warden, um den Willen Gottes für ihr Leben herauszufinden. Für unzulässig erklärt wird dagegen »jede Segnungsform, die dazu neigt, ihre Verbindungen anzuerkennen.«


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